Leistungen im Kanton Tessin
Diese Unterstützung steht pflegenden Angehörigen im Kanton Tessin offen — schweizweite und kantonseigene Leistungen.
Gilt schweizweit
Anstellung als pflegende:r Angehörige:r bei einer Spitex-Organisation (schweizweit möglich)
Wer eine angehörige Person zuhause grundpflegerisch versorgt, kann sich dafür in der ganzen Schweiz von einer Spitex-Organisation anstellen und über die Krankenkasse entlöhnen lassen — vom Bundesgericht bestätigt, auch ohne Pflegeausbildung.
Assistenzbeitrag der IV
Stundenlohn-Beitrag der IV, um selbst eine Assistenzperson für Hilfe im Alltag anzustellen und zu Hause zu leben.
Betreuungsentschädigung der EO
Lohnersatz für Eltern, die die Arbeit unterbrechen, um ein schwer krankes oder verunfalltes minderjähriges Kind zu betreuen — 80 % des Einkommens für bis zu 14 Wochen.
CHF 220 pro Tag
Betreuungsgutschriften der AHV
Jährliche Gutschrift aufs eigene AHV-Konto für die Betreuung einer hilflosen, leicht erreichbaren Verwandten oder Lebenspartnerin — erhöht die spätere Rente.
CHF 45'360 pro Jahr
Ergänzungsleistungen zu AHV und IV
Füllen die Lücke, wenn Rente und Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken — ein Rechtsanspruch, keine Fürsorge.
Hilflosenentschädigung der AHV
Monatliche Entschädigung für AHV-Beziehende, die dauerhaft auf Hilfe im Alltag angewiesen sind.
CHF 252 pro Monat
Hilflosenentschädigung der IV
Monatliche Geldleistung der IV für Menschen, die im Alltag dauernd auf Hilfe angewiesen sind — auch ohne IV-Rente.
CHF 504 pro Monat
Intensivpflegezuschlag der IV
Zuschlag der IV für Eltern, deren Kind wegen einer Beeinträchtigung deutlich mehr Betreuung braucht als gleichaltrige gesunde Kinder.
CHF 33.60 pro Tag
Kurzzeitiger Betreuungsurlaub (OR Art. 329h)
Bezahlter Kurzurlaub für Arbeitnehmende, die ein krankes oder verunfalltes Familienmitglied oder ihre Lebenspartnerin/ihren Lebenspartner betreuen — bis 3 Tage pro Ereignis, max. 10 Tage pro Jahr.
Speziell in Tessin
Unterstützungsbeitrag für den Verbleib zu Hause (Aiuto diretto, Kanton Tessin)
Das Tessin zahlt der zuhause lebenden, hilflosen Person einen nach finanzieller Situation und Hilflosigkeitsgrad bemessenen Beitrag, mit dem sie Betreuungspersonen entlöhnen kann — das Gesetz schliesst die Anstellung von Angehörigen nicht aus.
Vergütung von Haushaltshilfe (Art. 18 Abs. 5–6 LaLPC, Kanton Tessin)
Für EL-berechtigte Personen zuhause vergütet das Tessin bis CHF 4'800 pro Jahr (max. CHF 25/Stunde) für Haushaltshilfe durch eine Person, die nicht im gleichen Haushalt lebt oder nicht bei einer anerkannten Spitex arbeitet — so können auch nicht mitwohnende Angehörige entschädigt werden.
CHF 4'800 pro Jahr
Vergütung von Pflege und Betreuung durch Familienangehörige (Art. 20 LaLPC, Kanton Tessin)
Für EL-berechtigte Personen zuhause vergütet das Tessin pflegenden Familienangehörigen die erlittene Erwerbseinbusse — bis zur Höhe des effektiven Ausfalls, ohne Pauschalbetrag.
Was der Check zusätzlich leistet
Dieser Katalog ist offen einsehbar. Ob und in welcher Höhe eine Leistung konkret für Ihre Situation gilt — und die vorausgefüllten Formulare — erhalten Sie im persönlichen Check.
Prüfen, ob das für Sie gilt