Betreuungsgutschriften der AHV

Jährliche Gutschrift aufs eigene AHV-Konto für die Betreuung einer hilflosen, leicht erreichbaren Verwandten oder Lebenspartnerin — erhöht die spätere Rente.

Beträge

  • Gutschrift aufs AHV-Konto (keine Auszahlung)CHF 45'360 pro Jahr

Die Gutschrift wirkt sich erst bei der Berechnung der eigenen Rente aus. Bei mehreren Betreuenden oder unter Ehepaaren wird sie aufgeteilt.

Wer hat grundsätzlich Anspruch

Alle diese Punkte müssen zutreffen:

  • Sie sind mit der gepflegten Person verwandt (inkl. Schwiegereltern/Stiefkinder) oder leben seit mindestens 5 Jahren mit ihr im gleichen Haushalt.
  • Es besteht mindestens eine leichte Hilflosigkeit.
  • Die gepflegte Person lebt zu Hause (nicht im Heim).
  • Sie wohnen höchstens 30 km von der gepflegten Person entfernt oder erreichen sie innert einer Stunde.
  • Sie betreuen die gepflegte Person an mindestens 180 Tagen im Kalenderjahr.

Zuständige Stelle

Kantonale Ausgleichskasse am Wohnsitz der betreuten Person

Quellen

Stand: 18. Juli 2026

Was der Check zusätzlich leistet

Dieser Katalog ist offen einsehbar. Ob und in welcher Höhe eine Leistung konkret für Ihre Situation gilt — und die vorausgefüllten Formulare — erhalten Sie im persönlichen Check.

Prüfen, ob das für Sie gilt

Orientierung, keine Rechtsberatung.