Alle Leistungen im Überblick

Diese finanzielle Unterstützung gibt es in der Schweiz für pflegende Angehörige — mit Beträgen und offiziellen Quellen.

Gilt schweizweit

Anstellung als pflegende:r Angehörige:r bei einer Spitex-Organisation (schweizweit möglich)

Wer eine angehörige Person zuhause grundpflegerisch versorgt, kann sich dafür in der ganzen Schweiz von einer Spitex-Organisation anstellen und über die Krankenkasse entlöhnen lassen — vom Bundesgericht bestätigt, auch ohne Pflegeausbildung.

Assistenzbeitrag der IV

Stundenlohn-Beitrag der IV, um selbst eine Assistenzperson für Hilfe im Alltag anzustellen und zu Hause zu leben.

Betreuungsentschädigung der EO

Lohnersatz für Eltern, die die Arbeit unterbrechen, um ein schwer krankes oder verunfalltes minderjähriges Kind zu betreuen — 80 % des Einkommens für bis zu 14 Wochen.

CHF 220 pro Tag

Betreuungsgutschriften der AHV

Jährliche Gutschrift aufs eigene AHV-Konto für die Betreuung einer hilflosen, leicht erreichbaren Verwandten oder Lebenspartnerin — erhöht die spätere Rente.

CHF 45'360 pro Jahr

Ergänzungsleistungen zu AHV und IV

Füllen die Lücke, wenn Rente und Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken — ein Rechtsanspruch, keine Fürsorge.

Hilflosenentschädigung der AHV

Monatliche Entschädigung für AHV-Beziehende, die dauerhaft auf Hilfe im Alltag angewiesen sind.

CHF 252 pro Monat

Hilflosenentschädigung der IV

Monatliche Geldleistung der IV für Menschen, die im Alltag dauernd auf Hilfe angewiesen sind — auch ohne IV-Rente.

CHF 504 pro Monat

Intensivpflegezuschlag der IV

Zuschlag der IV für Eltern, deren Kind wegen einer Beeinträchtigung deutlich mehr Betreuung braucht als gleichaltrige gesunde Kinder.

CHF 33.60 pro Tag

Kurzzeitiger Betreuungsurlaub (OR Art. 329h)

Bezahlter Kurzurlaub für Arbeitnehmende, die ein krankes oder verunfalltes Familienmitglied oder ihre Lebenspartnerin/ihren Lebenspartner betreuen — bis 3 Tage pro Ereignis, max. 10 Tage pro Jahr.

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