Hilflosenentschädigung der IV

Monatliche Geldleistung der IV für Menschen, die im Alltag dauernd auf Hilfe angewiesen sind — auch ohne IV-Rente.

Beträge

  • Hilflosenentschädigung leicht, zu HauseCHF 504 pro Monat
  • Hilflosenentschädigung leicht, im HeimCHF 126 pro Monat
  • Hilflosenentschädigung mittel, zu HauseCHF 1'260 pro Monat
  • Hilflosenentschädigung mittel, im HeimCHF 315 pro Monat
  • Hilflosenentschädigung schwer, zu HauseCHF 2'016 pro Monat
  • Hilflosenentschädigung schwer, im HeimCHF 504 pro Monat

«Im Heim» bedeutet: mehr als 15 Tage pro Monat im Heim. Wichtig: Eine IV-Rente ist für diese Leistung NICHT Voraussetzung.

Wer hat grundsätzlich Anspruch

Alle diese Punkte müssen zutreffen:

  • Die gepflegte Person bezieht keine AHV-Rente.
  • Die gepflegte Person ist seit mindestens 12 Monaten auf regelmässige Hilfe angewiesen.
  • Es besteht mindestens eine leichte Hilflosigkeit.

Zuständige Stelle

IV-Stelle des Wohnkantons

Quellen

Stand: 18. Juli 2026

Was der Check zusätzlich leistet

Dieser Katalog ist offen einsehbar. Ob und in welcher Höhe eine Leistung konkret für Ihre Situation gilt — und die vorausgefüllten Formulare — erhalten Sie im persönlichen Check.

Prüfen, ob das für Sie gilt

Orientierung, keine Rechtsberatung.