Hilflosenentschädigung der IV
Monatliche Geldleistung der IV für Menschen, die im Alltag dauernd auf Hilfe angewiesen sind — auch ohne IV-Rente.
Beträge
- Hilflosenentschädigung leicht, zu HauseCHF 504 pro Monat
- Hilflosenentschädigung leicht, im HeimCHF 126 pro Monat
- Hilflosenentschädigung mittel, zu HauseCHF 1'260 pro Monat
- Hilflosenentschädigung mittel, im HeimCHF 315 pro Monat
- Hilflosenentschädigung schwer, zu HauseCHF 2'016 pro Monat
- Hilflosenentschädigung schwer, im HeimCHF 504 pro Monat
«Im Heim» bedeutet: mehr als 15 Tage pro Monat im Heim. Wichtig: Eine IV-Rente ist für diese Leistung NICHT Voraussetzung.
Wer hat grundsätzlich Anspruch
Alle diese Punkte müssen zutreffen:
- Die gepflegte Person bezieht keine AHV-Rente.
- Die gepflegte Person ist seit mindestens 12 Monaten auf regelmässige Hilfe angewiesen.
- Es besteht mindestens eine leichte Hilflosigkeit.
Zuständige Stelle
IV-Stelle des Wohnkantons
Quellen
Stand: 18. Juli 2026
Was der Check zusätzlich leistet
Dieser Katalog ist offen einsehbar. Ob und in welcher Höhe eine Leistung konkret für Ihre Situation gilt — und die vorausgefüllten Formulare — erhalten Sie im persönlichen Check.
Prüfen, ob das für Sie giltOrientierung, keine Rechtsberatung.