Kurzzeitiger Betreuungsurlaub (OR Art. 329h)

Bezahlter Kurzurlaub für Arbeitnehmende, die ein krankes oder verunfalltes Familienmitglied oder ihre Lebenspartnerin/ihren Lebenspartner betreuen — bis 3 Tage pro Ereignis, max. 10 Tage pro Jahr.

Wer hat grundsätzlich Anspruch

Alle diese Punkte müssen zutreffen:

  • Sie sind angestellt (Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer).
  • Sie sind mit der gepflegten Person verwandt (inkl. Schwiegereltern/Stiefkinder) oder leben seit mindestens 5 Jahren mit ihr im gleichen Haushalt.

Zuständige Stelle

Arbeitgeberin/Arbeitgeber (kein Behördenkontakt nötig)

Quellen

Stand: 18. Juli 2026

Was der Check zusätzlich leistet

Dieser Katalog ist offen einsehbar. Ob und in welcher Höhe eine Leistung konkret für Ihre Situation gilt — und die vorausgefüllten Formulare — erhalten Sie im persönlichen Check.

Prüfen, ob das für Sie gilt

Orientierung, keine Rechtsberatung.