Kurzzeitiger Betreuungsurlaub (OR Art. 329h)
Bezahlter Kurzurlaub für Arbeitnehmende, die ein krankes oder verunfalltes Familienmitglied oder ihre Lebenspartnerin/ihren Lebenspartner betreuen — bis 3 Tage pro Ereignis, max. 10 Tage pro Jahr.
Wer hat grundsätzlich Anspruch
Alle diese Punkte müssen zutreffen:
- Sie sind angestellt (Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer).
- Sie sind mit der gepflegten Person verwandt (inkl. Schwiegereltern/Stiefkinder) oder leben seit mindestens 5 Jahren mit ihr im gleichen Haushalt.
Zuständige Stelle
Arbeitgeberin/Arbeitgeber (kein Behördenkontakt nötig)
Quellen
Stand: 18. Juli 2026
Was der Check zusätzlich leistet
Dieser Katalog ist offen einsehbar. Ob und in welcher Höhe eine Leistung konkret für Ihre Situation gilt — und die vorausgefüllten Formulare — erhalten Sie im persönlichen Check.
Prüfen, ob das für Sie giltOrientierung, keine Rechtsberatung.