Assistenzbeitrag der IV

Stundenlohn-Beitrag der IV, um selbst eine Assistenzperson für Hilfe im Alltag anzustellen und zu Hause zu leben.

Beträge

CHF 35.30 pro Stunde (CHF 52.95 bei besonderer Qualifikation), Nachtdienst höchstens CHF 169.10 pro Nacht. Beratung höchstens CHF 75/Stunde, bis CHF 1'500 alle 3 Jahre. Wichtig: Ehepartner, Eltern oder Kinder können in der Regel NICHT selbst als bezahlte Assistenzperson angestellt werden.

Wer hat grundsätzlich Anspruch

Alle diese Punkte müssen zutreffen:

  • Die gepflegte Person bezieht eine Hilflosenentschädigung der IV.

Mindestens einer dieser Punkte muss zutreffen:

  • Die gepflegte Person lebt zu Hause (nicht im Heim).
  • Die gepflegte Person möchte aus dem Heim austreten und zu Hause leben.

Zuständige Stelle

IV-Stelle des Wohnkantons

Quellen

Stand: 18. Juli 2026

Was der Check zusätzlich leistet

Dieser Katalog ist offen einsehbar. Ob und in welcher Höhe eine Leistung konkret für Ihre Situation gilt — und die vorausgefüllten Formulare — erhalten Sie im persönlichen Check.

Prüfen, ob das für Sie gilt

Orientierung, keine Rechtsberatung.