Assistenzbeitrag der IV
Stundenlohn-Beitrag der IV, um selbst eine Assistenzperson für Hilfe im Alltag anzustellen und zu Hause zu leben.
Beträge
CHF 35.30 pro Stunde (CHF 52.95 bei besonderer Qualifikation), Nachtdienst höchstens CHF 169.10 pro Nacht. Beratung höchstens CHF 75/Stunde, bis CHF 1'500 alle 3 Jahre. Wichtig: Ehepartner, Eltern oder Kinder können in der Regel NICHT selbst als bezahlte Assistenzperson angestellt werden.
Wer hat grundsätzlich Anspruch
Alle diese Punkte müssen zutreffen:
- Die gepflegte Person bezieht eine Hilflosenentschädigung der IV.
Mindestens einer dieser Punkte muss zutreffen:
- Die gepflegte Person lebt zu Hause (nicht im Heim).
- Die gepflegte Person möchte aus dem Heim austreten und zu Hause leben.
Zuständige Stelle
IV-Stelle des Wohnkantons
Quellen
Stand: 18. Juli 2026
Was der Check zusätzlich leistet
Dieser Katalog ist offen einsehbar. Ob und in welcher Höhe eine Leistung konkret für Ihre Situation gilt — und die vorausgefüllten Formulare — erhalten Sie im persönlichen Check.
Prüfen, ob das für Sie giltOrientierung, keine Rechtsberatung.