Betreuungsentschädigung der EO
Lohnersatz für Eltern, die die Arbeit unterbrechen, um ein schwer krankes oder verunfalltes minderjähriges Kind zu betreuen — 80 % des Einkommens für bis zu 14 Wochen.
Beträge
- TagesmaximumCHF 220 pro Tag
80 % des durchschnittlichen Erwerbseinkommens vor dem Unterbruch, höchstens CHF 220/Tag. Bis zu 98 Taggelder (rund 14 Wochen) innert einer 18-Monats-Rahmenfrist; bei zwei erwerbstätigen Elternteilen wird die Anspruchsdauer je zur Hälfte aufgeteilt (andere Aufteilung möglich).
Wer hat grundsätzlich Anspruch
Alle diese Punkte müssen zutreffen:
- Die gepflegte Person ist minderjährig (unter 18 Jahren).
- Sie sind Mutter oder Vater der gepflegten Person.
- Der Gesundheitszustand des Kindes hat sich durch Krankheit oder Unfall einschneidend verschlechtert (ungewisser oder bleibender Verlauf, erhöhter Betreuungsbedarf).
- Sie sind erwerbstätig (angestellt, selbständig oder mit ALV-Taggeld).
- Sie unterbrechen oder reduzieren Ihre Erwerbstätigkeit, um die gepflegte Person zu betreuen.
Zuständige Stelle
Zuständige Ausgleichskasse (i.d.R. die des Arbeitgebers)
Quellen
Stand: 18. Juli 2026
Was der Check zusätzlich leistet
Dieser Katalog ist offen einsehbar. Ob und in welcher Höhe eine Leistung konkret für Ihre Situation gilt — und die vorausgefüllten Formulare — erhalten Sie im persönlichen Check.
Prüfen, ob das für Sie giltOrientierung, keine Rechtsberatung.