Betreuungsentschädigung der EO

Lohnersatz für Eltern, die die Arbeit unterbrechen, um ein schwer krankes oder verunfalltes minderjähriges Kind zu betreuen — 80 % des Einkommens für bis zu 14 Wochen.

Beträge

  • TagesmaximumCHF 220 pro Tag

80 % des durchschnittlichen Erwerbseinkommens vor dem Unterbruch, höchstens CHF 220/Tag. Bis zu 98 Taggelder (rund 14 Wochen) innert einer 18-Monats-Rahmenfrist; bei zwei erwerbstätigen Elternteilen wird die Anspruchsdauer je zur Hälfte aufgeteilt (andere Aufteilung möglich).

Wer hat grundsätzlich Anspruch

Alle diese Punkte müssen zutreffen:

  • Die gepflegte Person ist minderjährig (unter 18 Jahren).
  • Sie sind Mutter oder Vater der gepflegten Person.
  • Der Gesundheitszustand des Kindes hat sich durch Krankheit oder Unfall einschneidend verschlechtert (ungewisser oder bleibender Verlauf, erhöhter Betreuungsbedarf).
  • Sie sind erwerbstätig (angestellt, selbständig oder mit ALV-Taggeld).
  • Sie unterbrechen oder reduzieren Ihre Erwerbstätigkeit, um die gepflegte Person zu betreuen.

Zuständige Stelle

Zuständige Ausgleichskasse (i.d.R. die des Arbeitgebers)

Quellen

Stand: 18. Juli 2026

Was der Check zusätzlich leistet

Dieser Katalog ist offen einsehbar. Ob und in welcher Höhe eine Leistung konkret für Ihre Situation gilt — und die vorausgefüllten Formulare — erhalten Sie im persönlichen Check.

Prüfen, ob das für Sie gilt

Orientierung, keine Rechtsberatung.