Intensivpflegezuschlag der IV
Zuschlag der IV für Eltern, deren Kind wegen einer Beeinträchtigung deutlich mehr Betreuung braucht als gleichaltrige gesunde Kinder.
Beträge
- Zuschlag ab 4 Stunden Zusatzbetreuung/TagCHF 33.60 pro Tag
- Zuschlag ab 6 Stunden Zusatzbetreuung/TagCHF 58.80 pro Tag
- Zuschlag ab 8 Stunden Zusatzbetreuung/TagCHF 84 pro Tag
Entspricht CHF 1'008 / 1'764 / 2'520 pro Monat. Wird nur an Tagen mit Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung des Kindes ausgerichtet. Die verbindliche Einstufung nimmt die IV-Stelle vor.
Wer hat grundsätzlich Anspruch
Alle diese Punkte müssen zutreffen:
- Die gepflegte Person ist minderjährig (unter 18 Jahren).
- Die gepflegte Person bezieht eine Hilflosenentschädigung der IV.
- Das Kind braucht täglich mindestens 4 Stunden zusätzliche Betreuung gegenüber einem gleichaltrigen gesunden Kind.
Zuständige Stelle
IV-Stelle des Wohnkantons
Quellen
Stand: 18. Juli 2026
Was der Check zusätzlich leistet
Dieser Katalog ist offen einsehbar. Ob und in welcher Höhe eine Leistung konkret für Ihre Situation gilt — und die vorausgefüllten Formulare — erhalten Sie im persönlichen Check.
Prüfen, ob das für Sie giltOrientierung, keine Rechtsberatung.