Intensivpflegezuschlag der IV

Zuschlag der IV für Eltern, deren Kind wegen einer Beeinträchtigung deutlich mehr Betreuung braucht als gleichaltrige gesunde Kinder.

Beträge

  • Zuschlag ab 4 Stunden Zusatzbetreuung/TagCHF 33.60 pro Tag
  • Zuschlag ab 6 Stunden Zusatzbetreuung/TagCHF 58.80 pro Tag
  • Zuschlag ab 8 Stunden Zusatzbetreuung/TagCHF 84 pro Tag

Entspricht CHF 1'008 / 1'764 / 2'520 pro Monat. Wird nur an Tagen mit Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung des Kindes ausgerichtet. Die verbindliche Einstufung nimmt die IV-Stelle vor.

Wer hat grundsätzlich Anspruch

Alle diese Punkte müssen zutreffen:

  • Die gepflegte Person ist minderjährig (unter 18 Jahren).
  • Die gepflegte Person bezieht eine Hilflosenentschädigung der IV.
  • Das Kind braucht täglich mindestens 4 Stunden zusätzliche Betreuung gegenüber einem gleichaltrigen gesunden Kind.

Zuständige Stelle

IV-Stelle des Wohnkantons

Quellen

Stand: 18. Juli 2026

Was der Check zusätzlich leistet

Dieser Katalog ist offen einsehbar. Ob und in welcher Höhe eine Leistung konkret für Ihre Situation gilt — und die vorausgefüllten Formulare — erhalten Sie im persönlichen Check.

Prüfen, ob das für Sie gilt

Orientierung, keine Rechtsberatung.