Ergänzungsleistungen zu AHV und IV

Füllen die Lücke, wenn Rente und Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken — ein Rechtsanspruch, keine Fürsorge.

Beträge

Individuell berechnet: anerkannte Ausgaben (Lebensbedarf 2026: CHF 20'670/Jahr alleinstehend, CHF 31'005/Jahr Ehepaar; Miete bis zu regionalen Maxima; Krankenkassenprämie) minus Einnahmen. Nur eine Vorabschätzung — verbindlich rechnet die EL-Stelle.

Wer hat grundsätzlich Anspruch

Alle diese Punkte müssen zutreffen:

  • Das Vermögen der gepflegten Person liegt unter CHF 100'000 (alleinstehend) bzw. CHF 200'000 (Ehepaar).
  • Die anerkannten Ausgaben der gepflegten Person (Lebensbedarf, Miete, Krankenkasse) übersteigen ihre Einnahmen – oder die Einnahmen liegen nur knapp darüber.

Mindestens einer dieser Punkte muss zutreffen:

  • Die gepflegte Person bezieht eine AHV-Rente.
  • Die gepflegte Person bezieht eine IV-Rente.

Zuständige Stelle

EL-Stelle der kantonalen Ausgleichskasse (Ausnahmen: Basel-Stadt, Genf, Zürich)

Quellen

Stand: 18. Juli 2026

Was der Check zusätzlich leistet

Dieser Katalog ist offen einsehbar. Ob und in welcher Höhe eine Leistung konkret für Ihre Situation gilt — und die vorausgefüllten Formulare — erhalten Sie im persönlichen Check.

Prüfen, ob das für Sie gilt

Orientierung, keine Rechtsberatung.