Ergänzungsleistungen zu AHV und IV
Füllen die Lücke, wenn Rente und Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken — ein Rechtsanspruch, keine Fürsorge.
Beträge
Individuell berechnet: anerkannte Ausgaben (Lebensbedarf 2026: CHF 20'670/Jahr alleinstehend, CHF 31'005/Jahr Ehepaar; Miete bis zu regionalen Maxima; Krankenkassenprämie) minus Einnahmen. Nur eine Vorabschätzung — verbindlich rechnet die EL-Stelle.
Wer hat grundsätzlich Anspruch
Alle diese Punkte müssen zutreffen:
- Das Vermögen der gepflegten Person liegt unter CHF 100'000 (alleinstehend) bzw. CHF 200'000 (Ehepaar).
- Die anerkannten Ausgaben der gepflegten Person (Lebensbedarf, Miete, Krankenkasse) übersteigen ihre Einnahmen – oder die Einnahmen liegen nur knapp darüber.
Mindestens einer dieser Punkte muss zutreffen:
- Die gepflegte Person bezieht eine AHV-Rente.
- Die gepflegte Person bezieht eine IV-Rente.
Zuständige Stelle
EL-Stelle der kantonalen Ausgleichskasse (Ausnahmen: Basel-Stadt, Genf, Zürich)
Quellen
Stand: 18. Juli 2026
Was der Check zusätzlich leistet
Dieser Katalog ist offen einsehbar. Ob und in welcher Höhe eine Leistung konkret für Ihre Situation gilt — und die vorausgefüllten Formulare — erhalten Sie im persönlichen Check.
Prüfen, ob das für Sie giltOrientierung, keine Rechtsberatung.