Hilflosenentschädigung der AHV
Monatliche Entschädigung für AHV-Beziehende, die dauerhaft auf Hilfe im Alltag angewiesen sind.
Beträge
- Hilflosenentschädigung leicht (nur zu Hause)CHF 252 pro Monat
- Hilflosenentschädigung mittelCHF 630 pro Monat
- Hilflosenentschädigung schwerCHF 1'008 pro Monat
Entspricht 20/50/80 % der minimalen AHV-Altersrente je nach Grad (leicht/mittel/schwer). Grad leicht wird nur bei Aufenthalt zu Hause ausgerichtet.
Wer hat grundsätzlich Anspruch
Alle diese Punkte müssen zutreffen:
- Die gepflegte Person bezieht eine AHV-Rente.
- Die gepflegte Person ist seit mindestens 6 Monaten auf regelmässige Hilfe angewiesen.
- Es besteht mindestens eine leichte Hilflosigkeit.
Zuständige Stelle
Ausgleichskasse des Wohnkantons
Quellen
Stand: 18. Juli 2026
Was der Check zusätzlich leistet
Dieser Katalog ist offen einsehbar. Ob und in welcher Höhe eine Leistung konkret für Ihre Situation gilt — und die vorausgefüllten Formulare — erhalten Sie im persönlichen Check.
Prüfen, ob das für Sie giltOrientierung, keine Rechtsberatung.