Hilflosenentschädigung der AHV

Monatliche Entschädigung für AHV-Beziehende, die dauerhaft auf Hilfe im Alltag angewiesen sind.

Beträge

  • Hilflosenentschädigung leicht (nur zu Hause)CHF 252 pro Monat
  • Hilflosenentschädigung mittelCHF 630 pro Monat
  • Hilflosenentschädigung schwerCHF 1'008 pro Monat

Entspricht 20/50/80 % der minimalen AHV-Altersrente je nach Grad (leicht/mittel/schwer). Grad leicht wird nur bei Aufenthalt zu Hause ausgerichtet.

Wer hat grundsätzlich Anspruch

Alle diese Punkte müssen zutreffen:

  • Die gepflegte Person bezieht eine AHV-Rente.
  • Die gepflegte Person ist seit mindestens 6 Monaten auf regelmässige Hilfe angewiesen.
  • Es besteht mindestens eine leichte Hilflosigkeit.

Zuständige Stelle

Ausgleichskasse des Wohnkantons

Quellen

Stand: 18. Juli 2026

Was der Check zusätzlich leistet

Dieser Katalog ist offen einsehbar. Ob und in welcher Höhe eine Leistung konkret für Ihre Situation gilt — und die vorausgefüllten Formulare — erhalten Sie im persönlichen Check.

Prüfen, ob das für Sie gilt

Orientierung, keine Rechtsberatung.