Vergütung von Haushaltshilfe (Art. 18 Abs. 5–6 LaLPC, Kanton Tessin)

Für EL-berechtigte Personen zuhause vergütet das Tessin bis CHF 4'800 pro Jahr (max. CHF 25/Stunde) für Haushaltshilfe durch eine Person, die nicht im gleichen Haushalt lebt oder nicht bei einer anerkannten Spitex arbeitet — so können auch nicht mitwohnende Angehörige entschädigt werden.

Beträge

  • Haushaltshilfe (Jahres-Höchstbetrag)CHF 4'800 pro Jahr

Vergütet werden belegte Haushaltshilfe-Kosten (kochen, putzen, waschen) bis maximal CHF 25 pro Stunde — gemäss IAS-Praxis inklusive Lohnnebenkosten (Art. 18 Abs. 5–6 LaLPC). Das Gesetz stellt zwei alternative Bedingungen: Die helfende Person darf entweder nicht im gleichen Haushalt leben oder nicht für eine anerkannte Spitex-Organisation arbeiten — eine der beiden Bedingungen genügt. Vergütet werden ausschliesslich Haushaltsarbeiten; eigentliche Pflege- und Betreuungsleistungen werden nur vergütet, wenn sie von einer anerkannten Spitex-Organisation nach Art. 51 KVV erbracht werden. Zwischen der EL-beziehenden Person und der helfenden Person entsteht ein echtes Arbeitsverhältnis mit AHV-Abrechnungspflicht; die Arbeitgeber-Sozialbeiträge sind innerhalb des Höchstbetrags von CHF 4'800 rückerstattungsfähig. Zusätzlich ist ein ärztliches Zeugnis nötig, das den Bedarf an Haushaltshilfe bestätigt. Der Antrag muss binnen 15 Monaten ab Rechnungsstellung eingereicht werden (Art. 7 LaLPC). Seit dem 1. April 2026 erheben zudem alle LACD-Leistungserbringer der Hauspflege eine Nutzerbeteiligung an den Pflegekosten von 50 Rappen pro 5 Minuten (höchstens CHF 15 pro Tag; Art. 32a des Regolamento LACD); gemäss amtlicher Mitteilung des Kantons können EL-beziehende Personen deren Rückerstattung beim IAS beantragen.

Wer hat grundsätzlich Anspruch

Alle diese Punkte müssen zutreffen:

  • Die gepflegte Person lebt zu Hause (nicht im Heim).
  • Das Vermögen der gepflegten Person liegt unter CHF 100'000 (alleinstehend) bzw. CHF 200'000 (Ehepaar).
  • Die anerkannten Ausgaben der gepflegten Person (Lebensbedarf, Miete, Krankenkasse) übersteigen ihre Einnahmen – oder die Einnahmen liegen nur knapp darüber.

Mindestens einer dieser Punkte muss zutreffen:

  • Die gepflegte Person bezieht eine AHV-Rente.
  • Die gepflegte Person bezieht eine IV-Rente.

Zuständige Stelle

Sozialversicherungsanstalt des Kantons Tessin (IAS), Leistungsamt, Via Ghiringhelli 15a, 6501 Bellinzona

Quellen

Stand: 27. Juli 2026

Was der Check zusätzlich leistet

Dieser Katalog ist offen einsehbar. Ob und in welcher Höhe eine Leistung konkret für Ihre Situation gilt — und die vorausgefüllten Formulare — erhalten Sie im persönlichen Check.

Prüfen, ob das für Sie gilt

Orientierung, keine Rechtsberatung.