Unterstützungsbeitrag für den Verbleib zu Hause (Aiuto diretto, Kanton Tessin)
Das Tessin zahlt der zuhause lebenden, hilflosen Person einen nach finanzieller Situation und Hilflosigkeitsgrad bemessenen Beitrag, mit dem sie Betreuungspersonen entlöhnen kann — das Gesetz schliesst die Anstellung von Angehörigen nicht aus.
Beträge
Die Höhe hängt von der finanziellen Situation der gepflegten Person ab: Grundlage ist das EL-Berechnungsblatt. Zum anerkannten Bedarf wird der Mindestlohn einer Haushaltshilfe hinzugerechnet — anteilig nach Hilflosigkeitsgrad (leicht 25%, mittel 62.5%, hoch 100%) — abzüglich Einnahmen, Ergänzungsleistungen und Hilflosenentschädigung. Von diesem Betrag übernimmt das UACD einen jährlich neu festgelegten Prozentsatz, gesetzlich höchstens 75% (Art. 44 Abs. 3 LACD). Der aktuelle Jahressatz ist nicht öffentlich publiziert — direkt beim UACD erfragen. Voraussetzung ist zudem ein Wohnsitz von mindestens 3 Jahren im Kanton Tessin (Art. 44 Abs. 1 LACD, ohne im Gesetz genannte Ausnahmen). Bei einer IV-Rente wird die Hilflosenentschädigung in der Formel ein zweites Mal angerechnet; der Beitrag kann dadurch tiefer ausfallen. Besuche einer Tagesstätte kürzen den Beitrag pro Tag um 25% (bis 4 Stunden) bzw. 50% (über 4 Stunden); ab dem 31. Spital- oder Heimtag im Jahr wird der Beitrag ausgesetzt. Der Beitrag wird monatlich bis zum 20. ausbezahlt und muss jährlich neu beantragt werden (Gesuch bis Mitte Jahr). Er ist subsidiär: IV-Assistenzbeitrag und EL-Vergütungen für Pflege/Haushaltshilfe werden angerechnet. Die gepflegte Person gilt gesetzlich als Arbeitgeberin; das Gesetz kennt keine Einschränkung, wer als Betreuungsperson angestellt werden darf — die Anstellung von Angehörigen vorab mit dem UACD klären. Der Beitrag ist steuerpflichtig, soweit er nicht an Dritte weitergegeben wird, und unterliegt der AHV-Abrechnungspflicht, soweit er als Lohn ausbezahlt wird.
Wer hat grundsätzlich Anspruch
Alle diese Punkte müssen zutreffen:
- Die gepflegte Person lebt zu Hause (nicht im Heim).
- Es besteht mindestens eine leichte Hilflosigkeit.
Zuständige Stelle
Amt für Betagte und Hauspflege (UACD), Vicolo Santa Marta 2, 6501 Bellinzona
Quellen
- https://m3.ti.ch/CAN/RLeggi/public/index.php/raccolta-leggi/legge/num/364
- https://m3.ti.ch/CAN/RLeggi/public/index.php/raccolta-leggi/legge/num/365
- https://www4.ti.ch/dss/dasf/temi/anziani/aiuti-economici-diretti/contributo-di-sostegno-per-il-mantenimento-a-domicilio/richiesta-versamento-e-durata-del-contributo/
Stand: 19. Juli 2026
Was der Check zusätzlich leistet
Dieser Katalog ist offen einsehbar. Ob und in welcher Höhe eine Leistung konkret für Ihre Situation gilt — und die vorausgefüllten Formulare — erhalten Sie im persönlichen Check.
Prüfen, ob das für Sie giltOrientierung, keine Rechtsberatung.