Leistungen im Kanton Freiburg
Diese Unterstützung steht pflegenden Angehörigen im Kanton Freiburg offen — schweizweite und kantonseigene Leistungen.
Gilt schweizweit
Anstellung als pflegende:r Angehörige:r bei einer Spitex-Organisation (schweizweit möglich)
Wer eine angehörige Person zuhause grundpflegerisch versorgt, kann sich dafür in der ganzen Schweiz von einer Spitex-Organisation anstellen und über die Krankenkasse entlöhnen lassen — vom Bundesgericht bestätigt, auch ohne Pflegeausbildung.
Assistenzbeitrag der IV
Stundenlohn-Beitrag der IV, um selbst eine Assistenzperson für Hilfe im Alltag anzustellen und zu Hause zu leben.
Betreuungsentschädigung der EO
Lohnersatz für Eltern, die die Arbeit unterbrechen, um ein schwer krankes oder verunfalltes minderjähriges Kind zu betreuen — 80 % des Einkommens für bis zu 14 Wochen.
CHF 220 pro Tag
Betreuungsgutschriften der AHV
Jährliche Gutschrift aufs eigene AHV-Konto für die Betreuung einer hilflosen, leicht erreichbaren Verwandten oder Lebenspartnerin — erhöht die spätere Rente.
CHF 45'360 pro Jahr
Ergänzungsleistungen zu AHV und IV
Füllen die Lücke, wenn Rente und Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken — ein Rechtsanspruch, keine Fürsorge.
Hilflosenentschädigung der AHV
Monatliche Entschädigung für AHV-Beziehende, die dauerhaft auf Hilfe im Alltag angewiesen sind.
CHF 252 pro Monat
Hilflosenentschädigung der IV
Monatliche Geldleistung der IV für Menschen, die im Alltag dauernd auf Hilfe angewiesen sind — auch ohne IV-Rente.
CHF 504 pro Monat
Intensivpflegezuschlag der IV
Zuschlag der IV für Eltern, deren Kind wegen einer Beeinträchtigung deutlich mehr Betreuung braucht als gleichaltrige gesunde Kinder.
CHF 33.60 pro Tag
Kurzzeitiger Betreuungsurlaub (OR Art. 329h)
Bezahlter Kurzurlaub für Arbeitnehmende, die ein krankes oder verunfalltes Familienmitglied oder ihre Lebenspartnerin/ihren Lebenspartner betreuen — bis 3 Tage pro Ereignis, max. 10 Tage pro Jahr.
Speziell in Freiburg
Pauschalentschädigung für pflegende Angehörige (LIF/PEG, Kanton Freiburg)
Freiburg zahlt Angehörigen und Nahestehenden, die eine hilflose Person zu Hause regelmässig und dauerhaft pflegen, eine Pauschalentschädigung direkt an die pflegende Person — bis zu CHF 35 pro Tag, gestaffelt nach Pflegebedarf.
CHF 35 pro Tag
Vergütung von Haushaltshilfe (Art. 15 Abs. 5–6 OMPCF, Kanton Freiburg)
Für zuhause lebende EL-beziehende Personen vergütet Freiburg Haushaltshilfe-Kosten bis CHF 6'000 pro Jahr (max. CHF 30/Stunde) — auch durch Angehörige, sofern diese nicht im gleichen Haushalt leben.
CHF 6'000 pro Jahr
Vergütung von Pflege durch Familienangehörige (Art. 17 OMPCF, Kanton Freiburg)
Für zuhause lebende EL-beziehende Personen mit Hilflosenentschädigung mittleren oder schweren Grades vergütet Freiburg pflegenden Familienangehörigen die erlittene Erwerbseinbusse — sofern die Spitex die Pflege nicht übernehmen kann.
Was der Check zusätzlich leistet
Dieser Katalog ist offen einsehbar. Ob und in welcher Höhe eine Leistung konkret für Ihre Situation gilt — und die vorausgefüllten Formulare — erhalten Sie im persönlichen Check.
Prüfen, ob das für Sie gilt