Leistungen im Kanton Bern
Diese Unterstützung steht pflegenden Angehörigen im Kanton Bern offen — schweizweite und kantonseigene Leistungen.
Gilt schweizweit
Anstellung als pflegende:r Angehörige:r bei einer Spitex-Organisation (schweizweit möglich)
Wer eine angehörige Person zuhause grundpflegerisch versorgt, kann sich dafür in der ganzen Schweiz von einer Spitex-Organisation anstellen und über die Krankenkasse entlöhnen lassen — vom Bundesgericht bestätigt, auch ohne Pflegeausbildung.
Assistenzbeitrag der IV
Stundenlohn-Beitrag der IV, um selbst eine Assistenzperson für Hilfe im Alltag anzustellen und zu Hause zu leben.
Betreuungsentschädigung der EO
Lohnersatz für Eltern, die die Arbeit unterbrechen, um ein schwer krankes oder verunfalltes minderjähriges Kind zu betreuen — 80 % des Einkommens für bis zu 14 Wochen.
CHF 220 pro Tag
Betreuungsgutschriften der AHV
Jährliche Gutschrift aufs eigene AHV-Konto für die Betreuung einer hilflosen, leicht erreichbaren Verwandten oder Lebenspartnerin — erhöht die spätere Rente.
CHF 45'360 pro Jahr
Ergänzungsleistungen zu AHV und IV
Füllen die Lücke, wenn Rente und Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken — ein Rechtsanspruch, keine Fürsorge.
Hilflosenentschädigung der AHV
Monatliche Entschädigung für AHV-Beziehende, die dauerhaft auf Hilfe im Alltag angewiesen sind.
CHF 252 pro Monat
Hilflosenentschädigung der IV
Monatliche Geldleistung der IV für Menschen, die im Alltag dauernd auf Hilfe angewiesen sind — auch ohne IV-Rente.
CHF 504 pro Monat
Intensivpflegezuschlag der IV
Zuschlag der IV für Eltern, deren Kind wegen einer Beeinträchtigung deutlich mehr Betreuung braucht als gleichaltrige gesunde Kinder.
CHF 33.60 pro Tag
Kurzzeitiger Betreuungsurlaub (OR Art. 329h)
Bezahlter Kurzurlaub für Arbeitnehmende, die ein krankes oder verunfalltes Familienmitglied oder ihre Lebenspartnerin/ihren Lebenspartner betreuen — bis 3 Tage pro Ereignis, max. 10 Tage pro Jahr.
Speziell in Bern
Anstellung pflegender Angehöriger durch Spitex-Organisationen (Kanton Bern)
Auch im Kanton Bern können pflegende Angehörige von einer Spitex-Organisation angestellt und über die Krankenkasse entlöhnt werden — seit 1.1.2026 mit einem eigenen kantonalen Restkosten-Tarif, der faire Bedingungen sichert und überhöhte Margen kappt.
BLG-Assistenzbudget (Kanton Bern)
Der Kanton Bern zahlt Menschen mit Behinderungen ein individuelles Assistenzbudget (BLG, seit 2024) — und erlaubt dabei ausdrücklich, was der Bundes-Assistenzbeitrag verbietet: die bezahlte Anstellung naher Angehöriger, bis zu einem Drittel der ermittelten Stunden.
Was der Check zusätzlich leistet
Dieser Katalog ist offen einsehbar. Ob und in welcher Höhe eine Leistung konkret für Ihre Situation gilt — und die vorausgefüllten Formulare — erhalten Sie im persönlichen Check.
Prüfen, ob das für Sie gilt