Anstellung pflegender Angehöriger durch Spitex-Organisationen (Kanton Bern)

Auch im Kanton Bern können pflegende Angehörige von einer Spitex-Organisation angestellt und über die Krankenkasse entlöhnt werden — seit 1.1.2026 mit einem eigenen kantonalen Restkosten-Tarif, der faire Bedingungen sichert und überhöhte Margen kappt.

Beträge

Die Krankenkasse vergütet der Spitex CHF 52.60 pro Grundpflege-Stunde; seit 1.1.2026 zahlt der Kanton Bern zusätzlich CHF 14.50 pro Stunde Restkosten (Vollkosten-Referenz CHF 67.10). Der übliche Lohn liegt laut Kanton bei 30–35 Franken pro Stunde — die Höhe legt die anstellende Spitex-Organisation fest. Personen ab 65 zahlen eine Patientenbeteiligung von max. CHF 15.35 pro Tag. Bezieht die gepflegte Person Ergänzungsleistungen, kann Grundpflege durch nicht angestellte Familienangehörige zusätzlich über die EL vergütet werden (CHF 25/Std., max. CHF 9'600/Jahr; Auskunft: Ausgleichskasse des Kantons Bern).

Wer hat grundsätzlich Anspruch

Alle diese Punkte müssen zutreffen:

  • Die gepflegte Person braucht regelmässig Hilfe bei der Grundpflege (Körperpflege, Aufstehen und Mobilisation, Essen und Trinken – oder, bei psychischer Erkrankung, bei Tagesstruktur und Orientierung).

Zuständige Stelle

Gesundheitsamt der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) — Abrechnung läuft über die anstellende Spitex-Organisation

Quellen

Stand: 18. Juli 2026

Was der Check zusätzlich leistet

Dieser Katalog ist offen einsehbar. Ob und in welcher Höhe eine Leistung konkret für Ihre Situation gilt — und die vorausgefüllten Formulare — erhalten Sie im persönlichen Check.

Prüfen, ob das für Sie gilt

Orientierung, keine Rechtsberatung.