BLG-Assistenzbudget (Kanton Bern)

Der Kanton Bern zahlt Menschen mit Behinderungen ein individuelles Assistenzbudget (BLG, seit 2024) — und erlaubt dabei ausdrücklich, was der Bundes-Assistenzbeitrag verbietet: die bezahlte Anstellung naher Angehöriger, bis zu einem Drittel der ermittelten Stunden.

Beträge

Das Amt für Integration und Soziales (AIS) vergütet Assistenzleistungen durch Angehörige mit CHF 25.00 pro Stunde — unabhängig davon, welche Leistungsart erbracht wird, und ohne dass ein Ausbildungsnachweis nötig ist. Angehörige dürfen höchstens einen Drittel der individuell ermittelten Leistungsstunden übernehmen. Die Vergütung gilt steuerlich als Auslagenersatz und ist deshalb steuerfrei. Wichtig: Den Lohn zahlt nicht der Kanton direkt, sondern die unterstützte Person selbst als Arbeitgeberin — das AIS erstattet ihr den Betrag zurück.

Wer hat grundsätzlich Anspruch

Alle diese Punkte müssen zutreffen:

  • Die gepflegte Person ist volljährig (18 Jahre oder älter).

Mindestens einer dieser Punkte muss zutreffen:

  • Die gepflegte Person bezieht eine IV-Rente.
  • Die gepflegte Person bezieht eine Hilflosenentschädigung der IV.

Zuständige Stelle

Amt für Integration und Soziales (AIS) der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) — Anmeldung über die Webapplikation AssistMe

Quellen

Stand: 18. Juli 2026

Was der Check zusätzlich leistet

Dieser Katalog ist offen einsehbar. Ob und in welcher Höhe eine Leistung konkret für Ihre Situation gilt — und die vorausgefüllten Formulare — erhalten Sie im persönlichen Check.

Prüfen, ob das für Sie gilt

Orientierung, keine Rechtsberatung.