Pflegegeld in der Schweiz: Gibt es das?

Stand: 26. Juli 2026

Die kurze, ehrliche Antwort: Ein «Pflegegeld» gibt es in der Schweiz nicht. Der Begriff stammt aus Deutschland und Österreich — wer ihn hier sucht, sucht trotzdem etwas Reales: Geld, das den Pflegealltag zu Hause finanziert. Diese Funktion übernehmen in der Schweiz mehrere Leistungen, verteilt auf Bund und Kantone. Hier die Landkarte.

Die nächste Entsprechung: die Hilflosenentschädigung

Was dem Pflegegeld am nächsten kommt, ist die Hilflosenentschädigung (HE): ein monatlicher Betrag an die pflegebedürftige Person selbst, unabhängig von Einkommen und Vermögen, gestaffelt nach drei Graden. Bei der AHV sind es 252, 630 oder 1'008 Franken pro Monat; bei der IV, wenn die Person zu Hause lebt, 504, 1'260 oder 2'016 Franken. Über die Verwendung entscheidet die Person frei — viele Familien finanzieren damit die Pflege durch Angehörige.

Alles zur Hilflosenentschädigung

Geld direkt an die pflegende Person: kantonal

Was das deutsche Pflegegeld für Angehörige leisten soll, regeln in der Schweiz die Kantone — sehr unterschiedlich. Drei Beispiele mit echten Beträgen:

  • Freiburg zahlt Pflegenden eine Pauschalentschädigung von bis zu 35 Franken pro Tag — direkt an Sie, nicht an die gepflegte Person. → Pauschalentschädigung FR
  • Wallis unterstützt mit einer Finanzhilfe von bis zu 6'000 Franken pro Jahr. → Finanzhilfe VS
  • Luzern kennt eine Anerkennungszulage von 800 Franken pro Jahr, ohne Einkommensprüfung. → Anerkennungszulage LU

Ob Ihr Kanton eine solche Direktzahlung kennt, zeigt Ihre Kantonsseite.

Lohn statt Pflegegeld: die Spitex-Anstellung

Ein Weg, den es in Deutschland so nicht gibt: Wer einen Angehörigen zu Hause grundpflegerisch versorgt, kann sich von einer Spitex-Organisation anstellen lassen — mit echtem Lohn, Sozialversicherungen inklusive. Die Krankenversicherung vergütet die Pflegeleistung.

Anstellung durch eine Spitex · Der Überblick: bezahlt werden für Pflege

Der stille Baustein: Betreuungsgutschriften

Kein ausbezahltes Geld, aber bares wert: Betreuungsgutschriften der AHV schreiben Ihnen pro Pflegejahr ein fiktives Einkommen von 45'360 Franken auf dem AHV-Konto gut — Ihre spätere Rente steigt. In Deutschland übernehmen die Pflegekassen Rentenbeiträge; hier müssen Sie die Gutschrift jedes Jahr selbst geltend machen.

Betreuungsgutschriften der AHV

Wenn das Geld nicht reicht: Ergänzungsleistungen

Decken Rente und Einkommen der gepflegten Person die Lebenskosten nicht, greifen die Ergänzungsleistungen — ein Rechtsanspruch, keine Fürsorge. In mehreren Kantonen werden darüber auch Pflege und Hilfe durch Angehörige vergütet.

Ergänzungsleistungen

Für Zuzüger aus Deutschland oder Österreich

Drei Umstellungen, die Sie kennen sollten: Es gibt keine Pflegegrade 1–5 — die Schweiz stuft Hilflosigkeit in leicht, mittel und schwer ein, nach anderen Kriterien. Es gibt keine Pflegekasse — Pflegeleistungen laufen über die Krankenversicherung und die Sozialversicherungen AHV/IV. Und vieles ist kantonal geregelt: Ein Umzug über die Kantonsgrenze kann Ansprüche verändern.

Was steht Ihnen konkret zu?

Welche dieser Leistungen auf Ihre Situation und Ihren Kanton zutreffen, zeigt der Gratis-Check in rund zehn Minuten — mit Beträgen, Quellen und zuständigen Stellen.

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