Demenz: Welche Gelder Betroffenen und Angehörigen zustehen

Stand: 26. Juli 2026

Eine Demenzdiagnose verändert vieles — auch finanziell. Und genau hier passiert der häufigste Fehler: Viele Familien glauben, Geldleistungen gebe es erst, wenn körperliche Pflege nötig wird. Das stimmt nicht. Hier die Ansprüche, der Reihe nach.

Die Hilflosenentschädigung — auch bei Demenz

Die Hilflosenentschädigung setzt keine körperliche Gebrechlichkeit voraus: Hilflos ist auch, wer im Alltag dauerhaft Überwachung, Anleitung oder Begleitung braucht — bei Demenz oft früher der Fall, als Familien annehmen. Die Beträge: bei der AHV 252, 630 oder 1'008 Franken pro Monat je nach Grad; vor dem AHV-Alter zahlt die IV zu Hause 504, 1'260 oder 2'016 Franken. Einkommen und Vermögen spielen keine Rolle.

Wichtig fürs Timing: Der Anspruch setzt eine bestehende Hilfsbedürftigkeit voraus — bei der AHV seit mindestens sechs Monaten, bei der IV seit einem Jahr. Je früher Sie den Alltag dokumentieren und anmelden, desto früher fliesst Geld.

Alles zur Hilflosenentschädigung

Betreuungsgutschriften: Ihre Rente schützen

Betreuen Sie eine demenzbetroffene angehörige Person, die eine Hilflosenentschädigung bezieht — jeder Grad genügt, auch leicht —, können Sie sich jährlich Betreuungsgutschriften auf dem eigenen AHV-Konto anrechnen lassen: ein fiktives Einkommen von 45'360 Franken pro Jahr, das Ihre spätere Rente erhöht. Die Gutschrift kommt nicht automatisch — jedes Jahr bei der Ausgleichskasse geltend machen.

Betreuungsgutschriften der AHV

Bezahlt pflegen: Auch bei Demenz möglich

Die Spitex-Anstellung für pflegende Angehörige gilt nicht nur für Körperpflege: Zur vergüteten Grundpflege zählt bei psychischer Erkrankung auch die Hilfe bei Tagesstruktur und Orientierung — der Kern der Demenzbetreuung. Sie können sich dafür von einer Spitex-Organisation anstellen und entlöhnen lassen.

Anstellung durch eine Spitex · Der Überblick: bezahlt werden für Pflege

Wenn die Kosten steigen: Ergänzungsleistungen

Demenz macht das Leben teurer — Betreuung, Entlastung, später vielleicht ein Heim. Decken Rente und Einkommen die Kosten nicht, greifen die Ergänzungsleistungen, ein Rechtsanspruch. In mehreren Kantonen werden darüber auch Hilfe und Pflege durch Angehörige vergütet.

Ergänzungsleistungen

Kantonale Direktzahlungen

Mehrere Kantone zahlen Pflegenden direkt — und Demenz ist dabei kein Sonderfall, entscheidend ist die Hilflosigkeit: Luzern etwa zahlt die Anerkennungszulage von 800 Franken pro Jahr bei jedem Hilflosigkeitsgrad, ohne Einkommensprüfung. Was Ihr Kanton kennt, zeigt Ihre Kantonsseite.

Anerkennungszulage LU

Der wichtigste Rat: früh anmelden

Bei Demenz verschlechtert sich der Zustand schleichend — und wer spät anmeldet, erhält Leistungen nur begrenzt rückwirkend. Wer die Hilflosenentschädigung erst im fortgeschrittenen Stadium beantragt, verschenkt deshalb oft Monate oder Jahre an Leistungen.

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