Was kostet ein Pflegeheim in der Schweiz — und wer zahlt was?

Stand: 31. Juli 2026

Die kurze Antwort vorweg: Ein Heimplatz kostet einen festen Betrag pro Tag — die Tagestaxe. Die Krankenkasse zahlt davon nur einen Teil, und zwar nur den Pflegeteil. Betreuung und Wohnen tragen die Bewohnenden vollständig selbst. Genau dieser Teil überrascht Familien, weil man ihn nirgends versichern kann.

Die Häuser heissen je nach Kanton Altersheim, Pflegeheim oder Alters- und Pflegeheim — die frühere Trennung zwischen Wohnen und Pflegen ist heute weitgehend aufgehoben. Abgerechnet wird überall gleich: über eine Tagestaxe, oft auch Tagessatz genannt.

Die Tagestaxe hat drei Teile

Teil Wofür Wer zahlt
Pflege Körperpflege, Medikamente, Wundversorgung, Betreuung durch Pflegefachpersonen Krankenkasse + Kanton/Gemeinde + Eigenanteil
Betreuung Begleitung, Aktivierung, Tagesstruktur Sie selbst
Hotellerie / Pension Zimmer, Mahlzeiten, Reinigung, Wäsche Sie selbst

Wir nennen hier bewusst keine Frankenbeträge für die Taxe: Sie unterscheidet sich stark nach Kanton und Haus, und verbindlich ist allein die Taxordnung des Heims. Verlangen Sie diese vor dem Eintritt schriftlich — sie ist der einzige Text, der für Ihre Rechnung zählt.

Was die Krankenkasse zahlt: ein fixer Betrag nach Pflegestufe

Der Beitrag der obligatorischen Grundversicherung ist bundesweit gesetzlich festgelegt und nach dem Pflegebedarf gestaffelt — in zwölf Stufen zu je 20 Minuten:

  • CHF 9.60 pro Pflegetag bei einem Bedarf bis 20 Minuten (Stufe 1)
  • je 9.60 mehr pro weitere angefangene 20 Minuten
  • CHF 115.20 pro Pflegetag ab 220 Minuten Bedarf (Stufe 12)

Dieser Beitrag hängt nicht davon ab, wie teuer das Heim ist. Ein teureres Haus bekommt gleich viel von der Kasse wie ein günstiges — der Unterschied landet bei Ihnen.

Ihr Eigenanteil an den Pflegekosten ist gedeckelt

An den Pflegekosten beteiligen Sie sich mit höchstens CHF 23 pro Tag. Die Kantone dürfen diesen Betrag senken, aber nicht erhöhen. Was nach Kassenbeitrag und Eigenanteil an Pflegekosten übrig bleibt, trägt die öffentliche Hand — Kanton oder Gemeinde, je nach kantonaler Regelung. Diese sogenannte Restfinanzierung ist der Grund, warum Sie die Pflege im Heim nie vollständig selbst zahlen.

Achtung, hier verwirren zwei Zahlen: Zu Hause gilt eine andere Obergrenze als im Heim.

höchster Eigenanteil an der Pflege
zu Hause (Spitex) CHF 15.35 pro Tag
im Heim CHF 23 pro Tag

Beide Werte sind Obergrenzen des Bundes; viele Kantone liegen darunter — bei der Spitex zum Beispiel Zürich mit 7.65 und Graubünden mit 7.70 pro Tag. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre zahlen bei der Spitex gar nichts. Die beiden Zahlen widersprechen sich also nicht: sie gelten für zwei verschiedene Situationen.

Zuhause oder Pflegeheim: Wer zahlt was? · Spitex: Wer zahlt was?

Der Teil, der wirklich weh tut: Betreuung und Hotellerie

Betreuung und Pension gehen vollständig zulasten der Bewohnenden. Kein Versicherer beteiligt sich daran, keine Stufe, kein Beitrag. Das ist der Block, der aus Rente und Erspartem bezahlt werden muss — und der Grund, warum ein Heimeintritt für viele Familien zur finanziellen Frage wird, obwohl die Pflege selbst weitgehend gedeckt ist.

Was die Lücke schliesst

Ergänzungsleistungen sind der wichtigste Weg, wenn Rente und Vermögen nicht reichen. Sie sind ein Rechtsanspruch, keine Fürsorge, und decken die Differenz zwischen anerkannten Ausgaben und Einnahmen — beim Heimeintritt gehören die Heimkosten in diese Rechnung. Wie viel von der Tagestaxe dabei angerechnet wird, legt jeder Kanton selbst fest; verbindlich rechnet die EL-Stelle.

Dazu kommt die Hilflosenentschädigung, die zusätzlich zu den EL ausgerichtet wird und im Heim anders ausfällt als zu Hause. Und je nach Wohnkanton gibt es weitere Beiträge, die kaum jemand kennt.

Ergänzungsleistungen · Hilflosenentschädigung

Was Sie jetzt tun können

  1. Taxordnung verlangen, schriftlich, vor dem Eintritt — mit der Aufteilung in Pflege, Betreuung und Pension.
  2. Ergänzungsleistungen anmelden, wenn Rente und Vermögen die Taxe nicht decken. Entschieden wird ohnehin bei der zuständigen Stelle — eine Anmeldung kostet Sie nichts als den Aufwand.
  3. Prüfen, was sonst noch zusteht. Neben den EL gibt es je nach Kanton und Situation weitere Leistungen — die meisten davon werden nie beantragt, weil niemand von ihnen weiss.