Pflege zu Hause: was sie kostet und wer zahlt

Stand: 31. Juli 2026

Spitex-Rechnungen wirken kompliziert, weil mehrere Zahler beteiligt sind: die Krankenkasse, Sie selbst, und Kanton oder Gemeinde. Die gute Nachricht: Die Aufteilung folgt festen Regeln — und Ihr Eigenanteil ist bei der Pflege gedeckelt.

Die drei Zahler bei der Pflege

Für Grundpflege zu Hause (Körperpflege, Aufstehen, Mobilisation, Essen) gilt schweizweit:

  1. Die Krankenkasse vergütet der Spitex 52.60 Franken pro Grundpflege-Stunde — aus der obligatorischen Grundversicherung.
  2. Sie selbst zahlen die Patientenbeteiligung: höchstens 15.35 Franken pro Tag bei Pflege zu Hause — viele Kantone verlangen weniger, einige gar nichts. Im Tessin gilt seit dem 1. April 2026 ein Beitrag von 50 Rappen pro 5 Minuten Pflege, höchstens 15 Franken pro Tag (EL-beziehende Personen können die Rückerstattung beantragen).
  3. Kanton oder Wohngemeinde tragen die Restkosten (Restfinanzierung).

Dazu kommen die üblichen Franchise und Selbstbehalt der Krankenversicherung.

Was die Kasse nicht zahlt — und warum das der teure Teil ist

Die Grundversicherung zahlt Pflege, nicht Hauswirtschaft und Betreuung: Kochen, Putzen, Einkaufen, Begleitung, Anwesenheit in der Nacht, Gesellschaft leisten — all das geht zu Ihren Lasten.

Das ist der entscheidende Punkt, wenn Sie wissen wollen, was Pflege zu Hause kostet: Die Pflege selbst ist weitgehend gedeckt und Ihr Anteil daran gedeckelt. Was ins Geld geht, ist die Betreuung — und genau sie ist nicht versichert. Wer rund um die Uhr Begleitung braucht, trägt diesen Teil selbst.

Im Pflegeheim ist es dieselbe Systemgrenze, nur andersherum: dort sind Betreuung und Hotellerie ungedeckt.

Was kostet ein Pflegeheim?

Vier Wege, den ungedeckten Teil zu finanzieren

  1. Ergänzungsleistungen. Wer EL bezieht, kann ungedeckte Krankheits- und Behinderungskosten einreichen — dazu gehören ausdrücklich Hilfe und Betreuung zu Hause, in mehreren Kantonen auch Haushaltshilfe durch Angehörige oder Bekannte. Das ist der wichtigste der vier Wege und der am häufigsten übersehene.
  2. Hilflosenentschädigung. Sie wird ohne Verwendungsnachweis ausgerichtet — Sie dürfen sie für Betreuung einsetzen.
  3. Zusatzversicherungen. Manche Policen beteiligen sich an Haushaltshilfe. Ob und wie viel, steht in Ihrer Police, nicht im Gesetz.
  4. Steuerabzug für krankheitsbedingte Kosten. Die Schwellen und Regeln sind kantonal unterschiedlich.

Dazu kennen manche Kantone eigene Beiträge. Was bei Ihnen gilt, zeigt Ihre Kantonsseite.

Ergänzungsleistungen · Hilflosenentschädigung

Grundpflege oder Behandlungspflege?

Ein Unterschied mit Folgen: Behandlungspflege (Medikamente richten, Wundversorgung) erfordert eine Fachausbildung und eine ärztliche Anordnung. Für Grundpflege braucht es keine ärztliche Anordnung — es genügt die Bedarfsabklärung durch eine Pflegefachperson. Das öffnet die Tür für den nächsten Punkt.

Wenn Angehörige die Pflege übernehmen: Lohn statt Rechnung

Der am meisten übersehene Fakt: Übernehmen Sie die Grundpflege, kann die gleiche Vergütung als Ihr Lohn fliessen. Sie lassen sich von einer zugelassenen Spitex-Organisation anstellen; die Kasse vergütet die Organisation, diese zahlt Ihnen Lohn — vom Bundesgericht bestätigt, ohne Pflegeausbildung (ein Anlernen genügt). Den Lohn legt die Spitex fest; die 52.60 Franken sind der Kassentarif, nicht automatisch Ihr Stundenlohn.

Anstellung durch eine Spitex · Der Überblick: bezahlt werden für Pflege

Kantonal verschieden — und zwar deutlich

Lohnhöhe, SRK-Kurs-Anforderungen, fachliche Begleitung und die effektive Patientenbeteiligung regelt jeder Kanton selbst. Einige zahlen Beiträge über den Kassentarif hinaus, andere koppeln die Vergütung an Qualitätsnachweise. Ihre Kantonsseite listet, was bei Ihnen gilt.

Was heisst das für Ihre Situation?

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