Ergänzungsleistungen: habe ich Anspruch?

Stand: 25. Juli 2026

Viele scheuen sich, Ergänzungsleistungen zu beantragen – aus einem Missverständnis heraus. Deshalb gleich zu Beginn das Wichtigste: Die Ergänzungsleistungen (kurz EL) sind ein Rechtsanspruch, keine Fürsorge und keine Almosen. Sie füllen die Lücke, wenn AHV- oder IV-Rente und übriges Einkommen die anerkannten Lebenskosten nicht decken.

Wer Anspruch hat

Grundsätzlich kommen EL in Frage, wenn:

  • die betroffene Person eine AHV- oder IV-Rente bezieht (oder eine Hilflosenentschädigung),
  • sie ihren Wohnsitz in der Schweiz hat,
  • ihre anerkannten Ausgaben ihre Einnahmen übersteigen,
  • und das Vermögen unter einer bestimmten Schwelle liegt.

Was in die Rechnung fliesst

Die EL werden individuell berechnet: anerkannte Ausgaben minus Einnahmen. Zu den anerkannten Ausgaben gehören unter anderem:

  • der allgemeine Lebensbedarf (2026: rund CHF 20'670 pro Jahr für Alleinstehende, CHF 31'005 für Ehepaare),
  • die Miete bis zu regionalen Höchstbeträgen,
  • die Krankenkassenprämie.

Das ist nur eine grobe Orientierung – verbindlich rechnet die EL-Stelle. → Ergänzungsleistungen

Nicht verwechseln: die Hilflosenentschädigung

Ein wichtiger Unterschied: Die Hilflosenentschädigung ist unabhängig von Einkommen und Vermögen – dort gibt es keine Bedürftigkeitsprüfung. Beide Leistungen können sich ergänzen.

Auch Pflege durch Angehörige

Über die EL lassen sich teils auch Krankheits- und Pflegekosten vergüten – in einigen Fällen sogar Pflege durch Angehörige. Mehr dazu im Guide zum Lohn für die Pflege.

Kantonale Aufstockungen

Einige Kantone – etwa Zürich, Genf und Basel-Stadt – zahlen zusätzlich zur Bundes-EL eine kantonale Beihilfe obendrauf. In der Regel deckt ein einziges Gesuch das gleich mit ab. Was in Ihrem Kanton gilt, sehen Sie auf Ihrer Kantonsseite.

So beantragen Sie die EL

Die Anmeldung läuft über die EL-Stelle der kantonalen Ausgleichskasse (in Basel-Stadt, Genf und Zürich über eine eigene Stelle).

Habe ich Anspruch?

Ob EL – und eine allfällige kantonale Aufstockung – für Sie in Frage kommen, schätzt der kostenlose Check in rund zehn Minuten ab.

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