Was kostet Betreuung — und wer zahlt davon etwas?
Stand: 31. Juli 2026
Wer einen Menschen zu Hause betreut, hält das selten allein durch. Entlastung gibt es — sie kostet aber Geld, und zwar überwiegend Ihres. Die Krankenkasse zahlt auch hier nur die Pflege. Was Sie darüber hinaus brauchen, tragen Sie selbst, sofern nicht einer der Wege unten greift.
Entlastung hat viele Formen
- Tagesstätten und Tagesbetreuung — die betreute Person verbringt einzelne Tage ausser Haus
- Nachtbetreuung
- Besuchs- und Präsenzdienste, Spazierbegleitung
- Ferienbetten und temporäre Heimplätze für Ferien oder eine Erholungspause
- Entlastungsdienste zu Hause, oft über Sektionen von Alzheimer Schweiz, Pro Senectute oder das Rote Kreuz
Warum diese Angebote fast nie versichert sind
Die obligatorische Grundversicherung zahlt Pflege. In einer Tagesstätte bedeutet das: den pflegerischen Anteil ja — Unterkunft, Verpflegung und Betreuung nein.
Das ist dieselbe Grenze, die Sie schon aus zwei anderen Situationen kennen: im Pflegeheim sind Betreuung und Hotellerie ungedeckt, zu Hause Betreuung und Haushalt. Es ist kein Zufall und keine Lücke im Einzelfall, sondern die Systemgrenze des Krankenversicherungsgesetzes — und sie trifft ausgerechnet dort am härtesten, wo Menschen viel Begleitung und wenig medizinische Pflege brauchen. Bei Demenz ist das die Regel.
→ Was kostet ein Pflegeheim? · Pflege zu Hause
Der Weg, der Betreuung bezahlbar macht
Wer Ergänzungsleistungen bezieht, kann ungedeckte Krankheits- und Behinderungskosten einreichen — und dazu gehören ausdrücklich die Kosten für Betreuung zu Hause und in Tagesstrukturen.
Das ist der wichtigste Satz auf dieser Seite. Für viele Familien ist es der einzige Weg, auf dem eine Tagesstätte überhaupt in Frage kommt, und er ist kaum bekannt — weil man ihn weder bei der Tagesstätte noch bei der Krankenkasse erfährt, sondern nur bei der EL-Stelle.
Was sonst noch hilft
- Die Hilflosenentschädigung wird ohne Verwendungsnachweis ausgerichtet — Sie dürfen sie für Betreuung einsetzen.
- Einzelne Kantone und Gemeinden zahlen Beiträge an betreuende Angehörige oder an Entlastungsangebote. Was bei Ihnen gilt, zeigt Ihre Kantonsseite.
- Manche Zusatzversicherungen beteiligen sich an Haushaltshilfe und Betreuung. Ob und wie viel, steht in Ihrer Police.
Preise nennen wir hier bewusst keine: Tagesstätten werden von Gemeinden, Heimen und Vereinen betrieben, und die Tarife unterscheiden sich entsprechend stark. Verbindlich ist immer das Angebot der Trägerschaft.
Was Sie jetzt tun können
- Entlastungsangebote in Ihrer Nähe suchen — Alzheimer Schweiz, Pro Senectute und das Rote Kreuz führen kantonale Verzeichnisse.
- Ergänzungsleistungen prüfen lassen, wenn Rente und Vermögen die Betreuung nicht tragen. Entschieden wird ohnehin bei der zuständigen Stelle.
- Prüfen, was Ihnen sonst zusteht — die Hilflosenentschädigung und kantonale Beiträge werden oft übersehen, gerade wenn der Pflegebedarf noch gering, der Betreuungsbedarf aber schon hoch ist.