Pflegefall in der Familie: die ersten finanziellen Schritte
Stand: 25. Juli 2026
Ein Elternteil stürzt, eine Diagnose verändert alles, ein Angehöriger kann den Alltag nicht mehr allein bewältigen – und plötzlich steht die Familie vor vielen offenen Fragen. Auch finanziell. Die gute Nachricht: In der Schweiz gibt es deutlich mehr Unterstützung, als die meisten vermuten. Sie ist nur über Bund, Kanton und Gemeinde verstreut, und niemand schickt sie unaufgefordert.
Sie müssen nicht alles auf einmal klären. Gehen Sie es ruhig der Reihe nach an – hier die ersten fünf Schritte.
Schritt 1: Hilflosenentschädigung klären
Der wichtigste erste Schritt betrifft die gepflegte Person: Ist sie im Alltag dauerhaft auf Hilfe angewiesen, hat sie oft Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung – unabhängig von Einkommen und Vermögen. Sie ist nicht nur Geld, sondern häufig die Voraussetzung, die weitere Leistungen erst öffnet.
→ Alles zur Hilflosenentschädigung
Schritt 2: Können Sie als pflegende Person bezahlt werden?
Wer selbst pflegt, fragt sich zu Recht, ob das entschädigt wird. Es gibt mehrere Wege – eine Anstellung bei einer Spitex, direkte kantonale Zulagen oder Assistenzmodelle. Welcher passt, hängt von Ihrer Situation und Ihrem Kanton ab.
→ Lohn für die Pflege von Angehörigen – die Wege im Überblick
Schritt 3: Reicht die Rente nicht? Ergänzungsleistungen prüfen
Wenn Rente und Einkommen die Lebenskosten nicht decken, springen die Ergänzungsleistungen ein – ein Rechtsanspruch, keine Fürsorge. Einige Kantone (etwa Zürich, Genf, Basel-Stadt) stocken zusätzlich auf.
→ Ergänzungsleistungen · prüfen Sie auch Ihre Kantonsseite
Schritt 4: Für Berufstätige – Urlaub und Erwerbsausfall
Wenn Sie erwerbstätig sind und die Betreuung übernehmen, gibt es mehrere Absicherungen:
- Kurzer bezahlter Betreuungsurlaub, um eine akute Situation aufzufangen. → Betreuungsurlaub
- Bei einem schwer kranken oder verunfallten Kind ein längerer Erwerbsausfall-Ersatz. → Betreuungsentschädigung der EO
- Und die Betreuungsgutschriften der AHV sichern Ihre spätere Rente, auch wenn Sie unbezahlt pflegen. → Betreuungsgutschriften
Schritt 5: Formulare und zuständige Stellen
Jede Leistung wird bei einer anderen Stelle angemeldet – Ausgleichskasse, IV-Stelle, Gemeinde oder kantonale Amtsstelle. Das klingt nach viel; in der Praxis sind es pro Fall nur ein bis zwei Anträge. Der vicura-Report stellt Ihnen die passenden Formulare und Stellen zusammen, damit Sie nicht suchen müssen.
Zwei Dinge, die man früh wissen sollte
- Jeder Kanton ist anders. Dieselbe Situation wird von Kanton zu Kanton unterschiedlich unterstützt – der Blick auf den eigenen Kanton lohnt sich immer.
- Warten Sie nicht zu lange. Manche Leistungen entstehen erst mit der Anmeldung. Früh zu prüfen, was zusteht, ist fast nie ein Fehler.
Der einfachste Anfang
Sie müssen die Reihenfolge nicht selbst herausfinden. Der kostenlose Check fragt in rund zehn Minuten Ihre Situation ab und zeigt, welche Leistungen für Sie und Ihren Kanton in Frage kommen – mit Beträgen, Quellen und den zuständigen Stellen.