Ein Kind mit Beeinträchtigung zu Hause betreuen: welche Unterstützung?

Stand: 25. Juli 2026

Ein Kind mit einer Beeinträchtigung zu Hause zu betreuen, ist ein Einsatz rund um die Uhr. Finanziell stehen Eltern dabei nicht allein da – es gibt mehrere Leistungen, nur sind sie über verschiedene Stellen verteilt und wenig bekannt. Hier die wichtigsten, in einer sinnvollen Reihenfolge.

Für das Kind: Hilflosenentschädigung der IV

Auch Kinder haben Anspruch: Braucht ein Kind im Alltag dauerhaft deutlich mehr Hilfe als gleichaltrige gesunde Kinder, gibt es eine Hilflosenentschädigung der IV – unabhängig von Einkommen und Vermögen der Familie, und ohne dass eine IV-Rente vorliegen muss. Sie ist oft der Ausgangspunkt für weitere Leistungen.

Alles zur Hilflosenentschädigung · HE der IV

Bei hohem Betreuungsaufwand: der Intensivpflegezuschlag

Wenn das Kind täglich deutlich mehr Betreuung braucht, kommt zusätzlich zur Hilflosenentschädigung der Intensivpflegezuschlag: CHF 33.60, 58.80 oder 84 pro Tag, gestaffelt ab 4, 6 oder 8 Stunden zusätzlicher Betreuung. Er wird nur an Tagen mit Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung ausgerichtet.

Intensivpflegezuschlag der IV

Wenn Sie die Arbeit unterbrechen: Betreuungsentschädigung der EO

Wird ein Kind schwer krank oder verunfallt und Sie unterbrechen dafür Ihre Erwerbstätigkeit, springt die Betreuungsentschädigung der EO ein: 80 Prozent Ihres Einkommens, höchstens CHF 220 pro Tag, für bis zu 14 Wochen.

Wichtig zur Abgrenzung: Diese Leistung zielt auf eine akute, einschneidende Verschlechterung des Gesundheitszustands – nicht auf eine von Geburt an bestehende, chronische Behinderung. Für Letztere sind die Hilflosenentschädigung und der Intensivpflegezuschlag die passenden Wege.

Betreuungsentschädigung der EO

Assistenz zu Hause: der Assistenzbeitrag der IV

Bezieht das Kind eine Hilflosenentschädigung der IV, lässt sich über den Assistenzbeitrag eine Assistenzperson anstellen, die das Kind zu Hause unterstützt. Ehrlich und wichtig zu wissen: Sie als Eltern dürfen darüber nicht selbst bezahlt werden – direkte Verwandte sind als bezahlte Assistenz ausgeschlossen. Der Assistenzbeitrag zielt auf Personen ausserhalb der engsten Familie.

Assistenzbeitrag der IV

Kantonale Zusatzleistungen

Einige Kantone haben eigene Unterstützung für Familien mit einem Kind mit Behinderung – etwa kantonale Assistenzbudgets oder Angebote der Behindertenhilfe. Was in Ihrem Kanton gilt, sehen Sie auf Ihrer Kantonsseite.

Und darüber hinaus

Zur Orientierung: Bei anerkannten Geburtsgebrechen übernimmt die IV auch medizinische Behandlungen des Kindes (bis zum 20. Altersjahr). Das ist eine eigene Schiene, die vicura nicht prüft – Auskunft dazu gibt die IV-Stelle Ihres Wohnkantons.

Was gilt für Ihr Kind?

Welche Leistungen für Ihr Kind und Ihren Kanton konkret in Frage kommen – und in welcher Reihenfolge –, zeigt der kostenlose Check in rund zehn Minuten, mit Beträgen, Quellen und den zuständigen Stellen.

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