Ein Kind mit Beeinträchtigung zu Hause betreuen: welche Unterstützung?
Stand: 25. Juli 2026
Ein Kind mit einer Beeinträchtigung zu Hause zu betreuen, ist ein Einsatz rund um die Uhr. Finanziell stehen Eltern dabei nicht allein da – es gibt mehrere Leistungen, nur sind sie über verschiedene Stellen verteilt und wenig bekannt. Hier die wichtigsten, in einer sinnvollen Reihenfolge.
Für das Kind: Hilflosenentschädigung der IV
Auch Kinder haben Anspruch: Braucht ein Kind im Alltag dauerhaft deutlich mehr Hilfe als gleichaltrige gesunde Kinder, gibt es eine Hilflosenentschädigung der IV – unabhängig von Einkommen und Vermögen der Familie, und ohne dass eine IV-Rente vorliegen muss. Sie ist oft der Ausgangspunkt für weitere Leistungen.
→ Alles zur Hilflosenentschädigung · HE der IV
Bei hohem Betreuungsaufwand: der Intensivpflegezuschlag
Wenn das Kind täglich deutlich mehr Betreuung braucht, kommt zusätzlich zur Hilflosenentschädigung der Intensivpflegezuschlag: CHF 33.60, 58.80 oder 84 pro Tag, gestaffelt ab 4, 6 oder 8 Stunden zusätzlicher Betreuung. Er wird nur an Tagen mit Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung ausgerichtet.
→ Intensivpflegezuschlag der IV
Wenn Sie die Arbeit unterbrechen: Betreuungsentschädigung der EO
Wird ein Kind schwer krank oder verunfallt und Sie unterbrechen dafür Ihre Erwerbstätigkeit, springt die Betreuungsentschädigung der EO ein: 80 Prozent Ihres Einkommens, höchstens CHF 220 pro Tag, für bis zu 14 Wochen.
Wichtig zur Abgrenzung: Diese Leistung zielt auf eine akute, einschneidende Verschlechterung des Gesundheitszustands – nicht auf eine von Geburt an bestehende, chronische Behinderung. Für Letztere sind die Hilflosenentschädigung und der Intensivpflegezuschlag die passenden Wege.
→ Betreuungsentschädigung der EO
Assistenz zu Hause: der Assistenzbeitrag der IV
Bezieht das Kind eine Hilflosenentschädigung der IV, lässt sich über den Assistenzbeitrag eine Assistenzperson anstellen, die das Kind zu Hause unterstützt. Ehrlich und wichtig zu wissen: Sie als Eltern dürfen darüber nicht selbst bezahlt werden – direkte Verwandte sind als bezahlte Assistenz ausgeschlossen. Der Assistenzbeitrag zielt auf Personen ausserhalb der engsten Familie.
Kantonale Zusatzleistungen
Einige Kantone haben eigene Unterstützung für Familien mit einem Kind mit Behinderung – etwa kantonale Assistenzbudgets oder Angebote der Behindertenhilfe. Was in Ihrem Kanton gilt, sehen Sie auf Ihrer Kantonsseite.
Und darüber hinaus
Zur Orientierung: Bei anerkannten Geburtsgebrechen übernimmt die IV auch medizinische Behandlungen des Kindes (bis zum 20. Altersjahr). Das ist eine eigene Schiene, die vicura nicht prüft – Auskunft dazu gibt die IV-Stelle Ihres Wohnkantons.
Was gilt für Ihr Kind?
Welche Leistungen für Ihr Kind und Ihren Kanton konkret in Frage kommen – und in welcher Reihenfolge –, zeigt der kostenlose Check in rund zehn Minuten, mit Beträgen, Quellen und den zuständigen Stellen.