Eltern, Ehepartner, Kind pflegen: zählt der Verwandtschaftsgrad?
Stand: 25. Juli 2026
Eine Frage kommt bei der Pflege von Angehörigen immer wieder auf: „Zählt es überhaupt, dass ich verwandt bin?" Die Antwort ist: Für einige Leistungen ist der Verwandtschaftsgrad tatsächlich das entscheidende Kriterium – mal öffnet er Türen, mal verschliesst er sie. Hier der Überblick.
Zuerst das Wichtigste: die Leistungen der gepflegten Person
Was die gepflegte Person selbst bekommt – etwa die Hilflosenentschädigung oder die Ergänzungsleistungen – hängt nicht von Ihrer Verwandtschaft ab. Diese Leistungen stehen der betroffenen Person zu, egal wer sie pflegt. Auf den Verwandtschaftsgrad kommt es erst an, wenn es darum geht, ob Sie für die Pflege entschädigt werden.
Ehepartnerin oder Ehepartner pflegen
- Anstellung bei einer Spitex: möglich – enge Angehörige inklusive Ehepartner können auf diesem Weg entlöhnt werden.
- Assistenzbeitrag der IV (Bund): nicht – Ehepartner sind als bezahlte Assistenz ausgeschlossen.
- Kantonale Modelle: teils möglich; einige Kantone gehen weiter als der Bund.
Eltern oder Kind pflegen (gerade Linie)
- Spitex-Anstellung: möglich.
- Bundes-Assistenzbeitrag: nicht – direkte Verwandte (Eltern, Kinder) sind ausgeschlossen.
- Kantonale Assistenzbudgets: einige Kantone (zum Beispiel Bern) erlauben ausdrücklich auch Angehörige in gerader Linie – genau dort, wo der Bund verschliesst.
- Betreuungsgutschriften der AHV: möglich, wenn die gepflegte Person hilflos und für Sie gut erreichbar ist – sie sichern Ihre spätere Rente.
Geschwister, weitere Verwandte oder nicht verwandt
Hier ist es teils umgekehrt: Der Bundes-Assistenzbeitrag steht Personen ausserhalb der direkten Linie offen, die eine betroffene Person unterstützen. Auch mehrere kantonale Leistungen und die Spitex-Anstellung kommen in Frage.
Kurz gesagt
Der Verwandtschaftsgrad entscheidet vor allem darüber, auf welchem Weg Sie bezahlt werden können – nicht, ob der gepflegten Person Leistungen zustehen. Welche Wege in Ihrem Fall offenstehen, lesen Sie im Detail im Guide zum Lohn für die Pflege.
Was gilt für Sie?
Der kostenlose Check berücksichtigt Ihre Verwandtschaft und Ihren Kanton und zeigt in rund zehn Minuten, was für Sie in Frage kommt.