Betreuungsgutschriften der AHV: Ihre Rente beim Pflegen sichern
Stand: 25. Juli 2026
Wer einen Angehörigen pflegt, arbeitet oft weniger oder gar nicht mehr – und zahlt dadurch weniger in die AHV ein. Das rächt sich Jahrzehnte später bei der eigenen Rente. Genau hier setzt eine wenig bekannte, aber wertvolle Leistung an: die Betreuungsgutschrift.
Was die Betreuungsgutschrift ist – und was nicht
Das Wichtigste zuerst, weil es oft missverstanden wird: Die Betreuungsgutschrift ist kein Geld, das ausbezahlt wird. Sie ist eine Gutschrift auf Ihrem AHV-Konto – rechnerisch so, als hätten Sie ein Einkommen von CHF 45'360 pro Jahr erzielt. Ausgezahlt wird sie nicht heute, sondern sie erhöht später Ihre Rente. Sie gleicht damit genau das aus, was Ihnen wegen der Pflege an Beiträgen entgeht.
Wer Anspruch hat
Sie können Betreuungsgutschriften geltend machen, wenn Sie eine nahe angehörige Person betreuen, die auf viel Hilfe angewiesen ist (in der Regel mit einer Hilflosenentschädigung) und die für Sie gut erreichbar ist. Zum Kreis gehören unter anderem Eltern, Kinder, Grosseltern, Geschwister, Schwieger- und Stiefverwandte sowie Ehe- und eingetragene Partner.
→ Betreuungsgutschriften der AHV · mehr zur Hilflosenentschädigung
Der häufigste Fehler: nicht anmelden
Die Betreuungsgutschrift kommt nicht automatisch. Sie müssen sie aktiv geltend machen – am besten jedes Jahr bei der Ausgleichskasse Ihres Wohnkantons. Wer das jahrelang vergisst, verschenkt womöglich Rentenpunkte. Die genauen Bedingungen und Fristen stehen auf der verlinkten Leistungsseite.
Bei mehreren Betreuenden
Teilen sich mehrere Personen die Betreuung – oder betreuen beide Ehepartner gemeinsam –, wird die Gutschrift aufgeteilt. Auch das regelt die Anmeldung.
So beantragen Sie sie
Die Anmeldung läuft über die Ausgleichskasse Ihres Wohnkantons. Es lohnt sich, das früh zu tun und jährlich zu wiederholen, solange die Pflegesituation besteht.
Lohnt sich das für Sie?
Ob Sie Anspruch haben – und welche weiteren Leistungen dazukommen –, zeigt der kostenlose Check in rund zehn Minuten.