Anstellung als pflegende:r Angehörige:r bei der Spitex (OKP-Grundpflege)

Wer eine angehörige Person zuhause grundpflegerisch versorgt, kann dafür von einer Spitex-Organisation angestellt und über die Krankenkasse (OKP) entlöhnt werden — mit klaren Rahmenbedingungen im Kanton Zürich.

Beträge

Referenzwert für eine faire Entlöhnung: CHF 35.30 brutto/Stunde (Kanton Zürich, Stand April 2025, orientiert am IV-Assistenzbeitrag) — verbindlich ist dieser Betrag nicht; die Lohnhöhe legt die jeweilige Spitex-Institution fest. Die Krankenkasse vergütet der Spitex CHF 52.60 pro Grundpflege-Stunde; die Patientenbeteiligung beträgt höchstens CHF 7.65 pro Tag.

Wer hat grundsätzlich Anspruch

Alle diese Punkte müssen zutreffen:

  • Die gepflegte Person braucht regelmässig Hilfe bei der Grundpflege (Körperpflege, Aufstehen und Mobilisation, Essen und Trinken – oder, bei psychischer Erkrankung, bei Tagesstruktur und Orientierung).

Zuständige Stelle

Informationsstelle der Wohngemeinde bzw. örtliche Spitex-Organisation

Quellen

Stand: 18. Juli 2026

Was der Check zusätzlich leistet

Dieser Katalog ist offen einsehbar. Ob und in welcher Höhe eine Leistung konkret für Ihre Situation gilt — und die vorausgefüllten Formulare — erhalten Sie im persönlichen Check.

Prüfen, ob das für Sie gilt

Orientierung, keine Rechtsberatung.