Anstellung pflegender Angehöriger durch private Spitex-Organisationen (Waadt)
Auch im Kanton Waadt können pflegende Angehörige für Grundpflege angestellt und über die Krankenkasse entlöhnt werden — allerdings nur von privaten Spitex-Organisationen (OSAD), nicht vom öffentlichen CMS-Netz.
Beträge
Wichtig: Diese Anstellung ist nur über eine private, anerkannte OSAD (organisation de soins à domicile) möglich — nicht über das öffentliche CMS/AVASAD-Netz, das keine Angehörigen anstellt. Die private OSAD rechnet CHF 52.60 pro Grundpflege-Stunde mit der Krankenkasse ab (Bundestarif, kein kantonaler Zusatztarif wie in Bern) und zahlt daraus den Lohn. Eine Allocation pour impotent der gepflegten Person wird durch die Anstellung nicht gekürzt. Bezieht die gepflegte Person Sozialleistungen (Sozialhilfe, Ergänzungsleistungen, LAPRAMS-Hilfen, IV-Rente), muss der Lohn den zuständigen Stellen gemeldet werden — eine Neuprüfung des Anspruchs ist möglich. Der Lohn ist steuerpflichtig. Beratung: Espace Proches (espaceproches.ch).
Wer hat grundsätzlich Anspruch
Alle diese Punkte müssen zutreffen:
- Die gepflegte Person braucht regelmässig Hilfe bei der Grundpflege (Körperpflege, Aufstehen und Mobilisation, Essen und Trinken – oder, bei psychischer Erkrankung, bei Tagesstruktur und Orientierung).
Zuständige Stelle
Private anerkannte OSAD (Liste via DGCS); Beratung: Espace Proches
Quellen
Stand: 18. Juli 2026
Was der Check zusätzlich leistet
Dieser Katalog ist offen einsehbar. Ob und in welcher Höhe eine Leistung konkret für Ihre Situation gilt — und die vorausgefüllten Formulare — erhalten Sie im persönlichen Check.
Prüfen, ob das für Sie giltOrientierung, keine Rechtsberatung.