Zulage für Familien mit einem behinderten Kind zu Hause (AMINH, Waadt)

Waadtländer Eltern, die ihr Pensum reduzieren oder aufgeben, um ein minderjähriges Kind mit Behinderung zu Hause zu betreuen, erhalten eine monatliche Pauschale von CHF 322 plus einen Zuschlag von CHF 252 bis 403 nach Betreuungsintensität.

Beträge

  • Monatliche PauschaleCHF 322 pro Monat

Dazu kommt ein Zuschlag von CHF 252 bis 403 pro Monat, gestaffelt nach dem zusätzlichen Betreuungsaufwand des Kindes. Die Einkommensgrenze von CHF 70'000 (steuerbares Einkommen) gilt nur für die Pauschale — für den Zuschlag gelten eigene, EL-nahe Grenzen. Auch möglich, wenn der Elternteil glaubhaft macht, dass er ohne die Behinderung des Kindes erwerbstätig wäre. Hat das Kind keine Hilflosenentschädigung der IV, können vergleichbare gesundheitliche Beeinträchtigungen genügen — dies prüft eine Kommission im Einzelfall. Ob die Zulage zusätzlich zum Intensivpflegezuschlag des Bundes ausbezahlt wird, ist gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt — verbindlich klärt dies die zuständige Kommission. Beratung: Espace Proches (espaceproches.ch).

Wer hat grundsätzlich Anspruch

Alle diese Punkte müssen zutreffen:

  • Die gepflegte Person ist minderjährig (unter 18 Jahren).
  • Sie sind Mutter oder Vater der gepflegten Person.
  • Die gepflegte Person bezieht eine Hilflosenentschädigung der IV.
  • Sie unterbrechen oder reduzieren Ihre Erwerbstätigkeit, um die gepflegte Person zu betreuen.

Zuständige Stelle

Office de l'assurance-invalidité pour le canton de Vaud (OAI) / zuständige Kommission gemäss RLVLAFam

Quellen

Stand: 18. Juli 2026

Was der Check zusätzlich leistet

Dieser Katalog ist offen einsehbar. Ob und in welcher Höhe eine Leistung konkret für Ihre Situation gilt — und die vorausgefüllten Formulare — erhalten Sie im persönlichen Check.

Prüfen, ob das für Sie gilt

Orientierung, keine Rechtsberatung.