Beitrag an die Wohnungsanpassung (ALO, Waadt)

Brandneu seit 1. Juli 2026: Der Kanton Waadt zahlt AHV-Rentnerinnen und -Rentnern, die zu Hause leben, einmalig bis CHF 3'000 an Wohnungsanpassungen wie Haltegriffe, Schwellen oder Badumbau — ohne Bedürftigkeitsprüfung.

Beträge

  • Pro PersonCHF 3'000 einmalig

Leben zwei anspruchsberechtigte Personen im selben Haushalt, erhält jede von ihnen CHF 3'000 — zusammen also CHF 6'000. Es gibt keine Einkommens- oder Vermögensprüfung. Die Leistung steht nur AHV-Altersrentnerinnen und -Rentnern offen, nicht jüngeren IV-Beziehenden. Neu seit 1. Juli 2026.

Wer hat grundsätzlich Anspruch

Alle diese Punkte müssen zutreffen:

  • Die gepflegte Person bezieht eine AHV-Rente.
  • Die gepflegte Person lebt zu Hause (nicht im Heim).

Zuständige Stelle

Direction générale de la cohésion sociale (DGCS) / regionales CMS

Quellen

Stand: 18. Juli 2026

Was der Check zusätzlich leistet

Dieser Katalog ist offen einsehbar. Ob und in welcher Höhe eine Leistung konkret für Ihre Situation gilt — und die vorausgefüllten Formulare — erhalten Sie im persönlichen Check.

Prüfen, ob das für Sie gilt

Orientierung, keine Rechtsberatung.