Beitrag an die Wohnungsanpassung (ALO, Waadt)
Brandneu seit 1. Juli 2026: Der Kanton Waadt zahlt AHV-Rentnerinnen und -Rentnern, die zu Hause leben, einmalig bis CHF 3'000 an Wohnungsanpassungen wie Haltegriffe, Schwellen oder Badumbau — ohne Bedürftigkeitsprüfung.
Beträge
- Pro PersonCHF 3'000 einmalig
Leben zwei anspruchsberechtigte Personen im selben Haushalt, erhält jede von ihnen CHF 3'000 — zusammen also CHF 6'000. Es gibt keine Einkommens- oder Vermögensprüfung. Die Leistung steht nur AHV-Altersrentnerinnen und -Rentnern offen, nicht jüngeren IV-Beziehenden. Neu seit 1. Juli 2026.
Wer hat grundsätzlich Anspruch
Alle diese Punkte müssen zutreffen:
- Die gepflegte Person bezieht eine AHV-Rente.
- Die gepflegte Person lebt zu Hause (nicht im Heim).
Zuständige Stelle
Direction générale de la cohésion sociale (DGCS) / regionales CMS
Quellen
Stand: 18. Juli 2026
Was der Check zusätzlich leistet
Dieser Katalog ist offen einsehbar. Ob und in welcher Höhe eine Leistung konkret für Ihre Situation gilt — und die vorausgefüllten Formulare — erhalten Sie im persönlichen Check.
Prüfen, ob das für Sie giltOrientierung, keine Rechtsberatung.