Anstellung pflegender Angehöriger durch Spitex-Organisationen (Kanton St.Gallen)

Auch im Kanton St.Gallen können pflegende Angehörige von einer Spitex-Organisation angestellt und über die Krankenkasse entlöhnt werden — seit 1.1.2026 mit einem eigenen kantonalen Höchstansatz und einer klaren Ausbildungs-Grundanforderung (SRK-Pflegehelfer-Ausweis).

Beträge

Die Krankenkasse vergütet der Spitex CHF 52.60 pro Grundpflege-Stunde. Seit 1.1.2026 gilt für Grundpflege durch pflegende Angehörige ein eigener kantonaler Höchstansatz von CHF 68.90 pro Stunde – die Differenz tragen die gepflegte Person (Patientenbeteiligung CHF 10.50 pro Tag) und die Wohngemeinde (Restfinanzierung). Den Lohn legt die anstellende Spitex-Organisation fest. Wen sie als pflegende:n Angehörige:n anstellt, entscheidet die Spitex-Organisation nach eigener Praxis – der Kanton St.Gallen definiert den Personenkreis nicht selbst. Gesetzlich verlangt ist mindestens ein SRK-anerkannter Ausweis als Pflegehelferin/Pflegehelfer oder Pflegeassistenz – das gilt auch für angestellte Angehörige. Die Familie stellt keinen eigenen Antrag – die Abrechnung läuft vollständig über die Spitex-Organisation.

Wer hat grundsätzlich Anspruch

Alle diese Punkte müssen zutreffen:

  • Die gepflegte Person braucht regelmässig Hilfe bei der Grundpflege (Körperpflege, Aufstehen und Mobilisation, Essen und Trinken – oder, bei psychischer Erkrankung, bei Tagesstruktur und Orientierung).

Zuständige Stelle

Anstellende Spitex-Organisation; Aufsicht: Gesundheitsdepartement des Kantons St.Gallen

Quellen

Stand: 18. Juli 2026

Was der Check zusätzlich leistet

Dieser Katalog ist offen einsehbar. Ob und in welcher Höhe eine Leistung konkret für Ihre Situation gilt — und die vorausgefüllten Formulare — erhalten Sie im persönlichen Check.

Prüfen, ob das für Sie gilt

Orientierung, keine Rechtsberatung.