Anstellung pflegender Angehöriger durch Spitex-Organisationen (Kanton Neuenburg)

Auch in Neuenburg können sich pflegende Angehörige von einer Spitex-Organisation anstellen lassen — anders als die meisten Kantone übernimmt Neuenburg dabei aber keinen kantonalen Restfinanzierungs-Anteil (nur der Krankenkassen-Anteil bleibt).

Beträge

Auch im Kanton Neuenburg können sich pflegende Angehörige von einer Spitex-Organisation (OSAD) anstellen lassen und für Grundpflege einen Lohn beziehen — diese Möglichkeit folgt aus Bundesrecht (Art. 7 Abs. 2 lit. c KLV; BGE 145 V 161 aus dem Jahr 2019). Die Krankenkasse vergütet dabei ihren Anteil an den Pflegekosten wie überall. Neuenburg weist hier jedoch eine wichtige Besonderheit auf: Werden die Langzeitpflege-Leistungen durch pflegende Angehörige erbracht, die von einer Spitex-Organisation (OSAD) angestellt sind, übernimmt der Kanton seinen Restfinanzierungs-Anteil nicht (Art. 1a des Arrêté über die Tarife der Langzeitpflege nach Art. 25a KVG, RSN 821.121.33, in Kraft seit 1.1.2023). Das heisst: Der Krankenkassen-Anteil bleibt, aber der sonst übliche kantonale bzw. kommunale Restkosten-Beitrag entfällt in diesem Fall — anders als in den meisten anderen Kantonen. Neuenburg ist damit für die Anstellung pflegender Angehöriger finanziell zurückhaltender. Der Ausschluss knüpft an die anstellende Organisation an (OSAD); nach dem Gesetzeswortlaut gilt auch die kantonale Spitex-Anstalt NOMAD selbst als OSAD (Art. 1 LNomad), sodass die Einschränkung unabhängig von der Trägerschaft greift, sofern eine als OSAD anerkannte Organisation anstellt. Den Lohn legt die anstellende Organisation fest; einen eigenen kantonalen Angehörigen-Tarif gibt es nicht. Neben diesem Anstellungsweg vergütet Neuenburg über die Ergänzungsleistungen auch den Erwerbsausfall pflegender Familienangehöriger (separater Eintrag) — eine Koordinationsregel zwischen beiden Wegen ist nicht bekannt; vor einer Kombination empfiehlt sich eine vorgängige Abklärung. Die Familie stellt keinen eigenen Antrag — die Abrechnung mit Krankenkasse und Kanton läuft über die Spitex-Organisation.

Wer hat grundsätzlich Anspruch

Alle diese Punkte müssen zutreffen:

  • Die gepflegte Person braucht regelmässig Hilfe bei der Grundpflege (Körperpflege, Aufstehen und Mobilisation, Essen und Trinken – oder, bei psychischer Erkrankung, bei Tagesstruktur und Orientierung).

Zuständige Stelle

Anstellende Spitex-/OSAD-Organisation; Aufsicht und Tarife: Service de la santé publique des Kantons Neuenburg

Quellen

Stand: 23. Juli 2026

Was der Check zusätzlich leistet

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