Gutschein für Entlastungsangebote (Kanton Luzern)

Zusätzlich zur Anerkennungszulage erhält die zu Hause betreute Person im Kanton Luzern jährlich einen Gutschein von CHF 1'200 für Entlastungsangebote — von der Haushaltshilfe bis zum Ferienbett.

Beträge

  • Gutschein für Entlastungsangebote pro JahrCHF 1'200 pro Jahr

Der Gutschein ist einlösbar bei den auf der DISG-Liste anerkannten Anbietern: Alltags- und Haushaltshilfe, Besuchsdienst, Entlastungsdienst, Palliativbegleitung sowie stationäre Entlastungsplätze. Der gewählte Anbieter rechnet direkt mit dem Kanton ab; ist das Guthaben aufgebraucht, zahlt die gepflegte Person den Restbetrag selbst. Der Antrag kann zusammen mit der Anerkennungszulage gestellt werden. Empfängerin des Gutscheins ist die gepflegte Person, nicht die betreuende Angehörige. Der Gutschein gilt seit 1.1.2024.

Wer hat grundsätzlich Anspruch

Alle diese Punkte müssen zutreffen:

  • Es besteht mindestens eine leichte Hilflosigkeit.
  • Die gepflegte Person ist volljährig (18 Jahre oder älter).
  • Die gepflegte Person lebt zu Hause (nicht im Heim).

Zuständige Stelle

WAS Ausgleichskasse Luzern (Sozialversicherungszentrum des Kantons Luzern)

Quellen

Stand: 18. Juli 2026

Was der Check zusätzlich leistet

Dieser Katalog ist offen einsehbar. Ob und in welcher Höhe eine Leistung konkret für Ihre Situation gilt — und die vorausgefüllten Formulare — erhalten Sie im persönlichen Check.

Prüfen, ob das für Sie gilt

Orientierung, keine Rechtsberatung.