Anstellung pflegender Angehöriger als Bezugspersonen (Kanton Glarus)
Auch im Kanton Glarus können sich pflegende Angehörige anstellen und für Grundpflege entlöhnen lassen — seit 1.1.2026 gilt für angestellte Bezugspersonen ein eigener Restfinanzierungsbeitrag von CHF 8.80 pro Stunde, mit verordnungsrechtlich vorgeschriebener fachlicher Begleitung.
Beträge
Auch im Kanton Glarus können sich pflegende Angehörige von einer Spitex-Organisation anstellen lassen und für Grundpflege einen Lohn beziehen — diese Möglichkeit folgt aus Bundesrecht (Art. 7 Abs. 2 lit. c KLV; BGE 145 V 161 aus dem Jahr 2019). Nur Grundpflege (z.B. Körperpflege, Mobilisation) kann ohne Pflegefachausbildung erbracht werden. Glarus spricht dabei von 'Bezugspersonen' und hat für sie seit dem 1. Januar 2026 eine eigene Finanzierungsregel: Für Grundpflege durch angestellte Bezugspersonen beträgt der kantonale Restfinanzierungsbeitrag CHF 8.80 pro Stunde, abzüglich der Kostenbeteiligung der versicherten Person (Pflege- und Betreuungsverordnung). Dazu kommt der Beitrag der Krankenkasse von CHF 52.60 pro Grundpflege-Stunde. Wichtig: Diese CHF 8.80 sind der Beitrag der öffentlichen Hand an die Einrichtung, nicht der Lohn der pflegenden Person — die Lohnhöhe legt die anstellende Einrichtung fest. Anders als in vielen Kantonen sind die Begleitpflichten in Glarus nicht bloss Praxis, sondern verordnungsrechtlich vorgeschrieben: Die anstellende Einrichtung muss sicherstellen, dass eine fallverantwortliche Pflegefachperson die Bezugsperson umfassend instruiert, fachlich begleitet, in Leistungserbringung und Dokumentation anleitet und regelmässig beaufsichtigt. Verlangt sind mindestens alle zwei Wochen ein telefonischer Kontakt und mindestens einmal monatlich ein Besuch vor Ort. Zudem darf eine fallverantwortliche Pflegefachperson bei einem 100-Prozent-Pensum höchstens 24 Bezugspersonen begleiten. Umgekehrt trifft die Bezugsperson die Pflicht, wesentliche Veränderungen der Pflegesituation unverzüglich zu melden. Eine kantonale Kurs- oder Ausbildungspflicht schreibt Glarus nicht vor; der Kanton richtet aber Beiträge an Kurse in der Grundpflege und Betreuung für Bezugspersonen aus — es lohnt sich, danach zu fragen. Neben diesem Anstellungsweg vergütet Glarus über die Ergänzungsleistungen auch Pflege durch Familienangehörige mit CHF 25 pro Stunde (separater Eintrag) — eine Koordinationsregel zwischen beiden Wegen ist nicht bekannt. Die Familie stellt keinen eigenen Antrag — die Abrechnung läuft über die anstellende Organisation.
Wer hat grundsätzlich Anspruch
Alle diese Punkte müssen zutreffen:
- Die gepflegte Person braucht regelmässig Hilfe bei der Grundpflege (Körperpflege, Aufstehen und Mobilisation, Essen und Trinken – oder, bei psychischer Erkrankung, bei Tagesstruktur und Orientierung).
Zuständige Stelle
Anstellende Spitex-Organisation bzw. Einrichtung; Aufsicht: Departement Finanzen und Gesundheit des Kantons Glarus
Quellen
Stand: 24. Juli 2026
Was der Check zusätzlich leistet
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