Vergütung von Hilfe und Pflege durch Angehörige (EL-Krankheitskosten, Kanton Genf)
Für EL-berechtigte Personen zuhause vergütet Genf bis 4'800 Franken pro Jahr für Hilfe und Entlastung durch Privatpersonen — und kann bei Hilflosenentschädigung mittleren oder schweren Grades die Pflege durch Familienangehörige entschädigen.
Beträge
- Hilfe und Entlastung durch Privatpersonen (Jahres-Höchstbetrag)CHF 4'800 pro Jahr
Der vergütete Stundenansatz wird vom Departement per nicht öffentlich zugänglicher Richtlinie festgelegt. Bei einer Hilflosenentschädigung mittleren oder schweren Grades kann zusätzlich eine Vergütung der Pflege durch Familienangehörige möglich sein (Art. 15 RFMPC) — vorausgesetzt, diese werden nicht in die EL-Berechnung einbezogen: Ehepartner bzw. eingetragene Partner sind es immer und damit ausgeschlossen; erwachsene Kinder in der Regel nicht, auch wenn sie im gleichen Haushalt leben. Eine Erwerbseinbusse der pflegenden Person kann verlangt werden. Bedingungen und Ansätze legt eine interne Richtlinie des SPC fest — direkt beim SPC erfragen. Für invalide Personen ist die Konsultation der kantonalen Zuweisungskommission (commission cantonale d'indication) zwingend — ohne sie erfolgt keine Vergütung; für betagte Personen läuft die Bedarfsabklärung über das Pflegenetz (IMAD/Spitex). Die Hilflosenentschädigung wird angerechnet (keine Doppelvergütung).
Wer hat grundsätzlich Anspruch
Alle diese Punkte müssen zutreffen:
- Die gepflegte Person lebt zu Hause (nicht im Heim).
- Sie sind mit der gepflegten Person verwandt (inkl. Schwiegereltern/Stiefkinder) oder leben seit mindestens 5 Jahren mit ihr im gleichen Haushalt.
- Das Vermögen der gepflegten Person liegt unter CHF 100'000 (alleinstehend) bzw. CHF 200'000 (Ehepaar).
- Die anerkannten Ausgaben der gepflegten Person (Lebensbedarf, Miete, Krankenkasse) übersteigen ihre Einnahmen – oder die Einnahmen liegen nur knapp darüber.
Mindestens einer dieser Punkte muss zutreffen:
- Die gepflegte Person bezieht eine AHV-Rente.
- Die gepflegte Person bezieht eine IV-Rente.
Zuständige Stelle
Service des prestations complémentaires (SPC), Route de Chêne 54, Postfach 6375, 1211 Genf 6
Quellen
Stand: 19. Juli 2026
Was der Check zusätzlich leistet
Dieser Katalog ist offen einsehbar. Ob und in welcher Höhe eine Leistung konkret für Ihre Situation gilt — und die vorausgefüllten Formulare — erhalten Sie im persönlichen Check.
Prüfen, ob das für Sie giltOrientierung, keine Rechtsberatung.