Anstellung pflegender Angehöriger durch Spitex-Organisationen (Kanton Basel-Stadt)
Auch im Kanton Basel-Stadt können pflegende Angehörige von einer Spitex-Organisation angestellt und über die Krankenkasse entlöhnt werden — seit 1.1.2026 mit einem eigenen kantonalen Gesamttarif und reduzierter Patientenbeteiligung.
Beträge
Die Krankenkasse vergütet der Spitex CHF 52.60 pro Grundpflege-Stunde. Seit 1.1.2026 gilt für Grundpflege durch pflegende Angehörige ein eigener kantonaler Gesamttarif: CHF 69.25 in der ersten Stunde, CHF 61.60 ab der zweiten Stunde (§8d Abs. 2 KVO) – das ist der volle Tarif inklusive Krankenkassenanteil, nicht nur der kantonale Restfinanzierungsanteil. Die Patientenbeteiligung beträgt in Basel-Stadt höchstens CHF 7.65 pro Tag, bei mehreren Leistungserbringern am selben Tag insgesamt höchstens CHF 15.30 – deutlich weniger als das bundesrechtliche Maximum von CHF 15.35 pro Tag. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind davon befreit, der Kanton übernimmt ihren Anteil. Den Lohn legt die anstellende Spitex-Organisation fest. Gemäss etablierter Praxis – bestätigt durch das Bundesgericht (BGE 145 V 161) – braucht es für Grundpflege keine formale Pflegeausbildung, aber mindestens einen SRK-anerkannten Ausweis als Pflegehelferin/Pflegehelfer oder eine gleichwertige Qualifikation; das gilt üblicherweise auch für angestellte Angehörige, auch wenn das kantonale Recht dies nicht ausdrücklich festschreibt. Die Familie stellt keinen eigenen Antrag – die Abrechnung läuft vollständig über die Spitex-Organisation.
Wer hat grundsätzlich Anspruch
Alle diese Punkte müssen zutreffen:
- Die gepflegte Person braucht regelmässig Hilfe bei der Grundpflege (Körperpflege, Aufstehen und Mobilisation, Essen und Trinken – oder, bei psychischer Erkrankung, bei Tagesstruktur und Orientierung).
Zuständige Stelle
Anstellende Spitex-Organisation; Aufsicht: Gesundheitsdepartement Basel-Stadt, Bereich Gesundheitsversorgung
Quellen
- https://www.gesetzessammlung.bs.ch/api/de/versions/6727/pdf_file
- https://media.bs.ch/original_file/8be94ea464aba4d88e20696573c20cb3d190eecf/merkblatt-elektronische-abrechnung-spitex-2026-01-01.pdf
- https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/clir/http/index.php?highlight_docid=atf://145-V-161:de&lang=de&type=show_document
Stand: 19. Juli 2026
Was der Check zusätzlich leistet
Dieser Katalog ist offen einsehbar. Ob und in welcher Höhe eine Leistung konkret für Ihre Situation gilt — und die vorausgefüllten Formulare — erhalten Sie im persönlichen Check.
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