Kantonale Beihilfe zu den Ergänzungsleistungen (Kanton Basel-Stadt)
Stockt die Bundes-Ergänzungsleistungen für zu Hause wohnende AHV-/IV-Rentenbeziehende auf, wenn diese im Kanton Basel-Stadt den Existenzbedarf nicht decken — läuft automatisch mit dem EL-Gesuch mit.
Beträge
- AlleinstehendeCHF 1'000 pro Jahr
- Ehepaare und eingetragene PartnerschaftenCHF 1'500 pro Jahr
- WaisenCHF 500 pro Jahr
Die Beihilfe erhöht rechnerisch den anerkannten Lebensbedarf in Ihrer Ergänzungsleistungs-Abrechnung — ein separates Gesuch ist nicht nötig, das EL-Gesuch deckt beides automatisch ab. Anspruch besteht auch dann, wenn die reguläre Bundes-EL-Berechnung knapp nicht aufgeht: Bei einem kleinen Einnahmenüberschuss bis CHF 500 (Alleinstehende), CHF 750 (Ehepaare/eingetragene Partnerschaften) bzw. CHF 250 (Waisen) gibt es trotzdem die volle Beihilfe; bei einem Überschuss bis CHF 1'000/1'500/500 nur die halbe Beihilfe. Voraussetzung ist zudem ein Wohnsitz von mindestens 10 der letzten 15 Jahre im Kanton Basel-Stadt. Für Kinder gibt es keinen separaten Beihilfe-Zuschlag, weil der kantonale und der bundesrechtliche Kinderansatz gleich hoch sind.
Wer hat grundsätzlich Anspruch
Alle diese Punkte müssen zutreffen:
- Die gepflegte Person lebt zu Hause (nicht im Heim).
- Das Vermögen der gepflegten Person liegt unter CHF 100'000 (alleinstehend) bzw. CHF 200'000 (Ehepaar).
- Die anerkannten Ausgaben der gepflegten Person (Lebensbedarf, Miete, Krankenkasse) übersteigen ihre Einnahmen – oder die Einnahmen liegen nur knapp darüber.
Mindestens einer dieser Punkte muss zutreffen:
- Die gepflegte Person bezieht eine AHV-Rente.
- Die gepflegte Person bezieht eine IV-Rente.
Zuständige Stelle
Amt für Sozialbeiträge (ASB), Grenzacherstrasse 62, 4058 Basel — ein einziges EL-Gesuch deckt die Beihilfe automatisch mit ab
Quellen
Stand: 19. Juli 2026
Was der Check zusätzlich leistet
Dieser Katalog ist offen einsehbar. Ob und in welcher Höhe eine Leistung konkret für Ihre Situation gilt — und die vorausgefüllten Formulare — erhalten Sie im persönlichen Check.
Prüfen, ob das für Sie giltOrientierung, keine Rechtsberatung.