Vergütung von Betreuung durch Angehörige im Individuellen Hilfeplan (Behindertenhilfe, Kanton Basel-Stadt)
Ergänzt den Bundes-Assistenzbeitrag: Basel-Stadt vergütet Betreuung durch Familienangehörige im Rahmen des Individuellen Hilfeplans (IHP) mit bis zu 37 CHF/h tagsüber bzw. 50 CHF/h nachts — für volljährige IV-Rentenbeziehende mit Assistenzbeitrags-Anspruch.
Beträge
Basel-Stadt vergütet Betreuungsleistungen im Rahmen eines Individuellen Hilfeplans (IHP) durch Familienangehörige mit höchstens CHF 37 pro Stunde tagsüber und höchstens CHF 50 pro Stunde nachts (§13b Abs. 5 KBV). Der Umfang richtet sich nach dem im IHP festgestellten behinderungsbedingten Bedarf; die fachlichen Anforderungen an die betreuende Person legt das Amt für Sozialbeiträge fest. Voraussetzung ist ein bestehender Anspruch auf den Assistenzbeitrag der Invalidenversicherung (oder ein entsprechender Besitzstand nach Art. 43ter AHVG) — diese Leistung ist keine Alternative zum Bundes-Assistenzbeitrag, sondern eine gezielte Ergänzung dazu: Sie deckt genau jene Betreuungsstunden durch nahe Angehörige, die der Bundes-Assistenzbeitrag nach ständiger Praxis grundsätzlich nicht vergütet. Laut Praxis des Kantons (bs.ch) kommt für den Zugang neben dem IV-Rentenbezug ergänzend auch ein Invaliditätsgrad von mindestens 40% in Frage — im Gesetz (§4 Behindertenhilfegesetz) ist als Voraussetzung jedoch ausdrücklich eine laufende IV-Rente genannt; im Zweifel lohnt sich eine Rückfrage beim Amt für Sozialbeiträge. Ein Wohnsitz von mindestens einem Jahr im Kanton wird laut bs.ch verlangt (keine eigene Fundstelle im Gesetzestext). Die Regelung ist erst seit 1.1.2024 in Kraft — die Vollzugspraxis ist entsprechend jung.
Wer hat grundsätzlich Anspruch
Alle diese Punkte müssen zutreffen:
- Die gepflegte Person ist volljährig (18 Jahre oder älter).
- Die gepflegte Person bezieht eine IV-Rente.
- Sie sind mit der gepflegten Person verwandt (inkl. Schwiegereltern/Stiefkinder) oder leben seit mindestens 5 Jahren mit ihr im gleichen Haushalt.
- Das Vermögen der gepflegten Person liegt unter CHF 100'000 (alleinstehend) bzw. CHF 200'000 (Ehepaar).
- Die anerkannten Ausgaben der gepflegten Person (Lebensbedarf, Miete, Krankenkasse) übersteigen ihre Einnahmen – oder die Einnahmen liegen nur knapp darüber.
Zuständige Stelle
Amt für Sozialbeiträge (ASB) Basel-Stadt — Anmeldung zur IHP-Bedarfsermittlung
Quellen
Stand: 19. Juli 2026
Was der Check zusätzlich leistet
Dieser Katalog ist offen einsehbar. Ob und in welcher Höhe eine Leistung konkret für Ihre Situation gilt — und die vorausgefüllten Formulare — erhalten Sie im persönlichen Check.
Prüfen, ob das für Sie giltOrientierung, keine Rechtsberatung.