Anstellung pflegender Angehöriger durch Spitex-Organisationen (Kanton Aargau)

Auch im Aargau können pflegende Angehörige — dank einer breiten Definition sogar Nachbarn und Freunde aus dem engen Lebensumfeld — von einer Spitex-Organisation angestellt und über die Krankenkasse entlöhnt werden; seit 1. Juli 2026 mit klaren gesetzlichen Regeln zu Ausbildung, Begleitung und Tarif.

Beträge

Die Krankenkasse vergütet der Spitex CHF 52.60 pro Grundpflege-Stunde; die kantonalen Normkosten für Angehörigen-Pflege betragen seit 1.7.2026 CHF 67.10 pro Stunde. Die Differenz von CHF 14.50 tragen die gepflegte Person (Patientenbeteiligung, höchstens CHF 15.35 pro Tag) und die Wohngemeinde — manche Gemeinden übernehmen mehr. Den Lohn legt die anstellende Spitex-Organisation fest. Angestellt werden kann, wer zum engen Lebensumfeld der gepflegten Person gehört und sie wesentlich und regelmässig unterstützt — nicht nur Verwandte, auch Nachbarn oder Freunde. Gesetzlich vorgeschrieben sind zudem ein Pflegehilfe-Kurs SRK (oder gleichwertig) innert einem Jahr nach Anstellung sowie eine Begleitung durch eine diplomierte Pflegefachperson — mindestens alle zwei Wochen telefonisch und einmal im Monat vor Ort. Die Familie stellt keinen eigenen Antrag — die Abrechnung läuft vollständig über die Spitex-Organisation.

Wer hat grundsätzlich Anspruch

Alle diese Punkte müssen zutreffen:

  • Die gepflegte Person braucht regelmässig Hilfe bei der Grundpflege (Körperpflege, Aufstehen und Mobilisation, Essen und Trinken – oder, bei psychischer Erkrankung, bei Tagesstruktur und Orientierung).

Zuständige Stelle

Anstellende Spitex-Organisation; Aufsicht: Departement Gesundheit und Soziales (DGS)

Quellen

Stand: 18. Juli 2026

Was der Check zusätzlich leistet

Dieser Katalog ist offen einsehbar. Ob und in welcher Höhe eine Leistung konkret für Ihre Situation gilt — und die vorausgefüllten Formulare — erhalten Sie im persönlichen Check.

Prüfen, ob das für Sie gilt

Orientierung, keine Rechtsberatung.