Beispiel-Report
Das ist ein erfundenes Beispiel und nicht Ihr Ergebnis. Alle Angaben stammen von einer erfundenen Person im Kanton Luzern. Der Report unten ist trotzdem echt: Er wurde mit demselben Programm erstellt, das auch Ihren Report erstellt — so sieht ein bezahlter Report tatsächlich aus.
Diese Leistungen kommen für Sie infrage
Betreuungsgutschriften der AHV
Jährliche Gutschrift aufs eigene AHV-Konto für die Betreuung einer hilflosen, leicht erreichbaren Verwandten oder Lebenspartnerin — erhöht die spätere Rente.
Keine Auszahlung — eine Gutschrift, die später Ihre AHV-Rente erhöht.
Beträge
Die Gutschrift wirkt sich erst bei der Berechnung der eigenen Rente aus. Bei mehreren Betreuenden oder unter Ehepaaren wird sie aufgeteilt.
Gutschrift aufs AHV-Konto (keine Auszahlung): CHF 45'360 pro Jahr
Zuständige Stelle: Kantonale Ausgleichskasse am Wohnsitz der betreuten Person
So gehen Sie vor
- Öffnen Sie das amtliche Formular und füllen Sie es mit der Ausfüllhilfe aus.
- Reichen Sie die Anmeldung bei der zuständigen Stelle ein.
Ausfüllhilfe
Diese Angaben übertragen Sie ins amtliche Formular:
Name: Furrer
Vorname: Marlise
Geburtsdatum: 12.03.1957
AHV-Nummer: 756.1234.5678.90
Strasse und Nr.: Musterweg 12
PLZ: 6003
Ort: Luzern
Ihr Name (Kontaktperson): Marlise Furrer
Ihre Telefonnummer: 041 000 00 00
Sind Sie mit der gepflegten Person verwandt (inkl. Schwiegereltern/Stiefkinder) oder seit mindestens 5 Jahren im gleichen Haushalt lebende Lebenspartnerin/Lebenspartner?: Ja
Wie stark ist die Person im Alltag eingeschränkt?: Mittel eingeschränkt
Lebt die gepflegte Person zu Hause oder in einem Heim (mehr als 15 Tage pro Monat)?: Zu Hause
Wohnen Sie höchstens 30 km von der gepflegten Person entfernt oder erreichen Sie sie innert einer Stunde?: Ja
Betreuen Sie die gepflegte Person an mindestens 180 Tagen im Kalenderjahr?: Ja
Geprüft: 2026-07-18
Quellen: https://www.ahv-iv.ch/p/1.03.d
Kurzzeitiger Betreuungsurlaub (OR Art. 329h)
Bezahlter Kurzurlaub für Arbeitnehmende, die ein krankes oder verunfalltes Familienmitglied oder ihre Lebenspartnerin/ihren Lebenspartner betreuen — bis 3 Tage pro Ereignis, max. 10 Tage pro Jahr.
Ein gesetzlicher Anspruch — kein Geldbetrag, den Sie beantragen.
Zuständige Stelle: Arbeitgeberin/Arbeitgeber (kein Behördenkontakt nötig)
So gehen Sie vor
- Machen Sie den Anspruch bei Ihrem Arbeitgeber bzw. der zuständigen Stelle geltend.
Ausfüllhilfe
Diese Angaben brauchen Sie für die Anmeldung bei der zuständigen Stelle:
Name: Furrer
Vorname: Marlise
Geburtsdatum: 12.03.1957
AHV-Nummer: 756.1234.5678.90
Strasse und Nr.: Musterweg 12
PLZ: 6003
Ort: Luzern
Ihr Name (Kontaktperson): Marlise Furrer
Ihre Telefonnummer: 041 000 00 00
Sind Sie Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer (angestellt)?: Ja
Sind Sie mit der gepflegten Person verwandt (inkl. Schwiegereltern/Stiefkinder) oder seit mindestens 5 Jahren im gleichen Haushalt lebende Lebenspartnerin/Lebenspartner?: Ja
Geprüft: 2026-07-18
Quellen: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de
Ergänzungsleistungen zu AHV und IV
Füllen die Lücke, wenn Rente und Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken — ein Rechtsanspruch, keine Fürsorge.
Diese Leistung wird als Geldbetrag ausbezahlt.
Beträge
Individuell berechnet: anerkannte Ausgaben (Lebensbedarf 2026: CHF 20'670/Jahr alleinstehend, CHF 31'005/Jahr Ehepaar; Miete bis zu regionalen Maxima; Krankenkassenprämie) minus Einnahmen. Nur eine Vorabschätzung — verbindlich rechnet die EL-Stelle.
Zuständige Stelle: EL-Stelle der kantonalen Ausgleichskasse (Ausnahmen: Basel-Stadt, Genf, Zürich)
So gehen Sie vor
- Für diese Leistung gibt es kein Formular zum Herunterladen — die zuständige Stelle nimmt die Anmeldung direkt entgegen. Halten Sie die Ausfüllhilfe bereit.
- Reichen Sie die Anmeldung bei der zuständigen Stelle ein.
Ausfüllhilfe
Diese Angaben brauchen Sie für die Anmeldung bei der zuständigen Stelle:
Name: Furrer
Vorname: Marlise
Geburtsdatum: 12.03.1957
AHV-Nummer: 756.1234.5678.90
Strasse und Nr.: Musterweg 12
PLZ: 6003
Ort: Luzern
Ihr Name (Kontaktperson): Marlise Furrer
Ihre Telefonnummer: 041 000 00 00
Liegt das Vermögen der gepflegten Person unter CHF 100'000 (alleinstehend) bzw. CHF 200'000 (Ehepaar)?: Ja
Übersteigen die anerkannten Ausgaben der gepflegten Person (Lebensbedarf, Miete, Krankenkasse) ihre Einnahmen (Rente, Vermögensertrag) oder liegen die Einnahmen nur knapp darüber?: Ja
Bezieht die gepflegte Person eine AHV-Rente?: Ja
Bezieht die gepflegte Person eine IV-Rente?: Nein
Geprüft: 2026-07-18
Quellen: https://www.ahv-iv.ch/p/5.02.d, https://www.ahv-iv.ch/p/5.01.d
Hilflosenentschädigung der AHV
Monatliche Entschädigung für AHV-Beziehende, die dauerhaft auf Hilfe im Alltag angewiesen sind.
Diese Leistung wird als Geldbetrag ausbezahlt.
Beträge
Entspricht 20/50/80 % der minimalen AHV-Altersrente je nach Grad (leicht/mittel/schwer). Grad leicht wird nur bei Aufenthalt zu Hause ausgerichtet.
Hilflosenentschädigung leicht (nur zu Hause): CHF 252 pro Monat
Hilflosenentschädigung mittel: CHF 630 pro Monat
Hilflosenentschädigung schwer: CHF 1'008 pro Monat
Zuständige Stelle: Ausgleichskasse des Wohnkantons
So gehen Sie vor
- Öffnen Sie das amtliche Formular und füllen Sie es mit der Ausfüllhilfe aus.
- Reichen Sie die Anmeldung bei der zuständigen Stelle ein.
Ausfüllhilfe
Diese Angaben übertragen Sie ins amtliche Formular:
Name: Furrer
Vorname: Marlise
Geburtsdatum: 12.03.1957
AHV-Nummer: 756.1234.5678.90
Strasse und Nr.: Musterweg 12
PLZ: 6003
Ort: Luzern
Ihr Name (Kontaktperson): Marlise Furrer
Ihre Telefonnummer: 041 000 00 00
Bezieht die gepflegte Person eine AHV-Rente?: Ja
Seit wie vielen Monaten ist die Person auf regelmässige Hilfe angewiesen?: 24
Wie stark ist die Person im Alltag eingeschränkt?: Mittel eingeschränkt
Geprüft: 2026-07-18
Quellen: https://www.ahv-iv.ch/p/3.01.d
Anstellung als pflegende:r Angehörige:r bei einer Spitex-Organisation (schweizweit möglich)
Wer eine angehörige Person zuhause grundpflegerisch versorgt, kann sich dafür in der ganzen Schweiz von einer Spitex-Organisation anstellen und über die Krankenkasse entlöhnen lassen — vom Bundesgericht bestätigt, auch ohne Pflegeausbildung.
Ein gesetzlicher Anspruch — kein Geldbetrag, den Sie beantragen.
Beträge
Die Krankenkasse vergütet der Spitex CHF 52.60 pro Grundpflege-Stunde. Die Patientenbeteiligung beträgt höchstens CHF 15.35 pro Tag bei Pflege zuhause — viele Kantone verlangen weniger. Die Restkosten trägt der Kanton bzw. die Wohngemeinde. Den Lohn legt die anstellende Spitex-Organisation fest. Für Grundpflege ist keine Pflegeausbildung nötig — ein gewisses Anlernen genügt, das hat das Bundesgericht bestätigt (BGE 145 V 161). Behandlungspflege (z.B. Medikamentengabe, Wundversorgung) erfordert dagegen eine Fachausbildung und eine ärztliche Anordnung. Für die Grundpflege ist keine ärztliche Anordnung nötig — Voraussetzung ist die Bedarfsabklärung durch eine Pflegefachperson und die Anstellung bei einer im Wohnkanton zugelassenen Spitex-Organisation. Was kantonal unterschiedlich ist — Lohnhöhe, allfällige SRK-Kurs-Anforderungen, Begleitung durch Fachpersonal, effektive Patientenbeteiligung — erfahren Sie bei einer Spitex-Organisation in Ihrer Region. Die Familie stellt keinen eigenen Antrag — die Abrechnung läuft vollständig über die Spitex-Organisation.
Zuständige Stelle: Spitex-Organisation in der Wohnregion (im Wohnkanton zugelassen)
So gehen Sie vor
- Machen Sie den Anspruch bei Ihrem Arbeitgeber bzw. der zuständigen Stelle geltend.
Ausfüllhilfe
Diese Angaben brauchen Sie für die Anmeldung bei der zuständigen Stelle:
Name: Furrer
Vorname: Marlise
Geburtsdatum: 12.03.1957
AHV-Nummer: 756.1234.5678.90
Strasse und Nr.: Musterweg 12
PLZ: 6003
Ort: Luzern
Ihr Name (Kontaktperson): Marlise Furrer
Ihre Telefonnummer: 041 000 00 00
In welchem Kanton wohnt die gepflegte Person?: Luzern
Braucht die gepflegte Person regelmässig Hilfe bei Körperpflege, Aufstehen und Mobilisation oder Essen und Trinken — oder, bei psychischer Erkrankung, bei Tagesstruktur und Orientierung?: Ja
Geprüft: 2026-07-19
Quellen: https://fedlex.data.admin.ch/filestore/fedlex.data.admin.ch/eli/cc/1995/4964_4964_4964/20260701/de/pdf-a/fedlex-data-admin-ch-eli-cc-1995-4964_4964_4964-20260701-de-pdf-a.pdf, https://fedlex.data.admin.ch/filestore/fedlex.data.admin.ch/eli/cc/1995/1328_1328_1328/20260701/de/pdf-a/fedlex-data-admin-ch-eli-cc-1995-1328_1328_1328-20260701-de-pdf-a.pdf, https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/clir/http/index.php?highlight_docid=atf://145-V-161:de&lang=de&type=show_document, https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza://08-05-2024-9C_385-2023&lang=de&zoom=&type=show_document, https://www.bag.admin.ch/de/krankenversicherung-pflegeleistungen
Anerkennungszulage für betreuende Angehörige (Kanton Luzern)
Der Kanton Luzern zahlt betreuenden Angehörigen einer zu Hause lebenden, hilflosen erwachsenen Person eine direkte Jahreszulage von CHF 800 — ohne Einkommensprüfung, seit 2024.
Diese Leistung wird als Geldbetrag ausbezahlt.
Beträge
Bei zwei von der gepflegten Person benannten Betreuungspersonen wird die Zulage geteilt: je CHF 400 pro Jahr. Es gibt keine Einkommens- oder Vermögensprüfung. Die Zulage ist steuerpflichtiges Nebeneinkommen der Betreuungsperson. Der Antrag muss jährlich neu gestellt werden. Voraussetzung ist, dass die gepflegte Person eine Hilflosenentschädigung der AHV, der IV oder der Unfallversicherung bezieht — der Grad der Hilflosigkeit spielt dabei keine Rolle. Die Anerkennungszulage gilt seit 1.1.2024.
Anerkennungszulage pro Jahr: CHF 800 pro Jahr
Zuständige Stelle: WAS Ausgleichskasse Luzern (Sozialversicherungszentrum des Kantons Luzern)
So gehen Sie vor
- Öffnen Sie das amtliche Formular und füllen Sie es mit der Ausfüllhilfe aus.
- Reichen Sie die Anmeldung bei der zuständigen Stelle ein.
Ausfüllhilfe
Diese Angaben übertragen Sie ins amtliche Formular:
Name: Furrer
Vorname: Marlise
Geburtsdatum: 12.03.1957
AHV-Nummer: 756.1234.5678.90
Strasse und Nr.: Musterweg 12
PLZ: 6003
Ort: Luzern
Ihr Name (Kontaktperson): Marlise Furrer
Ihre Telefonnummer: 041 000 00 00
In welchem Kanton wohnt die gepflegte Person?: Luzern
Wie stark ist die Person im Alltag eingeschränkt?: Mittel eingeschränkt
Ist die gepflegte Person minderjährig (unter 18 Jahre)?: Nein
Lebt die gepflegte Person zu Hause oder in einem Heim (mehr als 15 Tage pro Monat)?: Zu Hause
Gutschein für Entlastungsangebote (Kanton Luzern)
Zusätzlich zur Anerkennungszulage erhält die zu Hause betreute Person im Kanton Luzern jährlich einen Gutschein von CHF 1'200 für Entlastungsangebote — von der Haushaltshilfe bis zum Ferienbett.
Diese Leistung wird als Geldbetrag ausbezahlt.
Beträge
Der Gutschein ist einlösbar bei den auf der DISG-Liste anerkannten Anbietern: Alltags- und Haushaltshilfe, Besuchsdienst, Entlastungsdienst, Palliativbegleitung sowie stationäre Entlastungsplätze. Der gewählte Anbieter rechnet direkt mit dem Kanton ab; ist das Guthaben aufgebraucht, zahlt die gepflegte Person den Restbetrag selbst. Der Antrag kann zusammen mit der Anerkennungszulage gestellt werden. Empfängerin des Gutscheins ist die gepflegte Person, nicht die betreuende Angehörige. Der Gutschein gilt seit 1.1.2024.
Gutschein für Entlastungsangebote pro Jahr: CHF 1'200 pro Jahr
Zuständige Stelle: WAS Ausgleichskasse Luzern (Sozialversicherungszentrum des Kantons Luzern)
So gehen Sie vor
- Öffnen Sie das amtliche Formular und füllen Sie es mit der Ausfüllhilfe aus.
- Reichen Sie die Anmeldung bei der zuständigen Stelle ein.
Ausfüllhilfe
Diese Angaben übertragen Sie ins amtliche Formular:
Name: Furrer
Vorname: Marlise
Geburtsdatum: 12.03.1957
AHV-Nummer: 756.1234.5678.90
Strasse und Nr.: Musterweg 12
PLZ: 6003
Ort: Luzern
Ihr Name (Kontaktperson): Marlise Furrer
Ihre Telefonnummer: 041 000 00 00
In welchem Kanton wohnt die gepflegte Person?: Luzern
Wie stark ist die Person im Alltag eingeschränkt?: Mittel eingeschränkt
Ist die gepflegte Person minderjährig (unter 18 Jahre)?: Nein
Lebt die gepflegte Person zu Hause oder in einem Heim (mehr als 15 Tage pro Monat)?: Zu Hause
Geprüft: 2026-07-18
Quellen: https://srl.lu.ch/api/de/versions/4684/pdf_file_with_annexes, https://srl.lu.ch/api/de/versions/4680/pdf_file_with_annexes, https://www.was-luzern.ch/betreuung-angehoerige, https://disg.lu.ch/-/media/DISG/Dokumente/Themen/Behinderung/Liste_der_zugelassenen_Entlastungsangebote.pdf
Der Massnahmenplan basiert auf Ihren Angaben und den hinterlegten Quellen. Er ersetzt keine Rechtsberatung.