Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen gelten für die Nutzung von vicura.ch. Sie sind bewusst kurz gehalten — es gibt nichts zu kaufen und kein Konto anzulegen.
Geltungsbereich
Vertragspartner ist der im Impressum genannte Betreiber. Diese Bedingungen gelten in der bei Vertragsschluss veröffentlichten Fassung.
Was Sie bekommen
Alles auf vicura ist kostenlos und frei zugänglich: der Fragebogen, die Übersicht über alle Leistungen der 26 Kantone und des Bundes, und der persönliche Report mit Beträgen, Voraussetzungen, zuständigen Stellen und Quellen. Es gibt keine Bezahlschranke, kein Abo und kein Konto — Sie brauchen sich nicht anzumelden und hinterlassen bei uns keine Daten.
Informationsdienst, keine Rechtsberatung
vicura ist ein Informationsdienst. Wir sagen Ihnen, was es gibt und wo Sie es beantragen — wir beraten Sie nicht rechtlich und vertreten Sie nicht gegenüber Behörden. Über Ihren Anspruch entscheidet immer die zuständige Amtsstelle, nicht wir. Eine Leistung, die bei uns als «möglich» erscheint, ist kein Anspruch, und eine, die wir nicht anzeigen, ist nicht ausgeschlossen. Im Zweifel lohnt sich die Anmeldung: Die Prüfung ist kostenlos.
Haftung
Wir erheben die Angaben mit grosser Sorgfalt aus amtlichen Quellen und nennen zu jeder Leistung Quelle und Stand. Trotzdem ändern sich kantonale Beträge und Voraussetzungen laufend, und einzelne Angaben können überholt sein. Für Schäden aus der Nutzung der Informationen haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Insbesondere übernehmen wir keine Haftung dafür, dass eine Behörde eine Leistung tatsächlich zuspricht.
Änderungen dieser Bedingungen
Wir können diese Bedingungen anpassen, etwa wenn sich das Angebot ändert. Die jeweils geltende Fassung steht auf dieser Seite. Da wir keine Kontaktdaten von Ihnen haben, können wir Sie über Änderungen nicht benachrichtigen — die jeweils geltende Fassung steht auf dieser Seite.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Betreibers, soweit nicht zwingende Bestimmungen einen anderen Gerichtsstand vorsehen.